Das Nebengüterrecht gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Selbst wenn die Beteiligten während der Ehe keinen Zugewinn gewirtschaftet haben, also eine Verlustgemeinschaft im Grunde genommen geführt wurde, müssen gemeinsame Kredite und Ähnliches abgewickelt werden. Daneben ist das Verbot der Doppelverwertung zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Verhältnis des Nebengüterrechts zum Unterhalt, aber natürlich auch zum Zugewinnausgleich.
Behandelt wird insbesondere:
- Das Verhältnis von Nebengüterrecht zu Güterrecht
- Zuständigkeit der FamG, BGH, Beschl. v. 21.2.2024 – XII ZB 41/22 = FamRZ 2024, 1135; FamRZ 2024, 1706 sowie Beschl. v. 18.09.2024 – XII ZB 25/24 = FamRZ 2025, 42.
- Gesamtschuldnerausgleich, insbes. Miete und Steuerschulden
- Gesamtschuld/Unterhalt – Problem der Doppelverwertung (BGH FamRZ 2024, 927)
- Auseinandersetzung eines Oder-Kontos, KG FamRZ 2025, 585
- Herausgabeanspruch nach § 985 BGB bei Alleineigentum an der früheren Ehewohnung
- Nutzungsentschädigung, OLG Hamm, FamRZ 2025, 160
- Nutzungsentschädigung im Verhältnis zur Kredittilgung, OLG Bamberg, FamRZ 2025, 590
- Nutzungsentschädigung – ordnungsgemäßes Verfahren, BGH FamRZ 2025, 426
- Neuregelung der Nutzung OLG Celle FamRZ 2025, 1012
- 1361a-Verfahren – Scheidung (keine Überleitung auf § 1568b BGB)
- Spekulationssteuer bei Übertragung von Miteigentum, BFH NZFam 2024, 527; BFH FamRZ 2023, 857
- Schwiegerelternschenkungen, OLG Brandenburg, FamRZ 2024, 26
- Ehebezogene Zuwendungen, OLG Bremen FF 2023, 306
- Ehegatteninnengesellschaft OLG Koblenz, NZFam 2023, 186
- Ehegatteninnengesellschaft – Rechtsbindungswille (BGH, FamRZ 2024, 844)
- Ehegattenaußengesellschaft – Überentnahmen (OLG Stuttgart, NZFam 2022, 658)
- Beschwerde in nebengüterrechtlichen Verfahren
Aktuelle Rechtsprechung und taktische Hinweise zum Nebengüterrecht werden tagesaktuell einbezogen.