Ehegattenunterhaltsvereinbarungen begegnen uns als vorsorgende Gestaltungen oder als Mittel zur Konfliktlösung. Je nach dem Anwendungsfall stellt sich die Frage stellt, ob der gesetzliche Unterhalt ausgestaltet oder durch eine vertraglich Regelung ersetzt, ob gesetzliche Ansprüche verstärkt oder abgeschwächt werden sollen und in welche Rechtsfolgen eine Vereinbarung in anderen familienrechtlichen Ausgleichsmechanismen oder in anderen Rechtsgebieten haben kann, z.B. im Steuerrecht.
Im Einzelnen werden u.a. behandelt:
– Der „Baukasten“: Anspruchsgrundlage, Unterhaltsbestandteile (Elementar, Mehrbedarf, Vorsorge für Alter/Invalidität und Krankheit), Geschäftsgrundlage, Dauer, Abänderbarkeit,
– Trennungsunterhalt (u.a. Grenzen zulässiger Gestaltung aus § 1614 BGB)
– Nachehelicher Unterhalt (Gestaltungsvarianten – laufender Unterhalt oder Abfindung – Vorsorge für den Tod des Unterhaltspflichtige)
– Formfragen
– Kosten für anwaltliche, notarielle oder gerichtliche Tätigkeit.