Das Familienrecht und das Sozialrecht haben zahlreiche Berührungspunkte und beeinflussen sich wechselseitig. Im Rahmen der familienrechtlichen Fallbearbeitung treten oftmals auch sozialrechtliche Problemfelder in Erscheinung. Häufig werden jedoch die daraus folgenden Fragestellungen bzw. Probleme nicht vollumfänglich erkannt. Es gilt die Probleme richtig einzuordnen und zu verstehen – erst dann können auch familienrechtliche Lösungsansätze gefunden werden.
Das Seminar „Sozialrechtliches Praxiswissen für Familienrechter“ soll diese Themenfelder und Schnittstellenproblematiken eingehender beleuchten.
Auch kommt es in der familienrechtlichen Praxis immer wieder vor, dass die jeweils beteiligten Professionen sich in fachfremden Bereichen bewegen müssen ohne die Hintergründe vollumfänglich erfasst zu haben. Hierdurch kann es zu Missverständnissen kommen, die teilweise nicht auffallen, da jede Profession nach ihrem Verständnis agiert. Dies gilt es zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund wird aufgezeigt, was das Sozialrecht unter Leistungsbescheid, Bedarfsgemeinschaft, Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, Regelbedarf, Mehrbedarf, Bildung und Teilhabe, Einkommen, Zuflussprinzip und Gesetzlichem Forderungsübergang versteht.
Das Seminar hilft die einschlägigen Probleme zu erkennen und auch im fachfremden sozialrechtlichen Bereich sicher zu bewerten. Darüber hinaus wird die Herangehensweise an Unterhaltsberechnungen aus sozialrechtlicher und familienrechtlicher Sicht erörtert. Weiter betrachtet das Seminar die familienrechtlichen und sozialrechtlichen Auswirkungen des Umgangs und seiner Kosten. Schlussendlich wird aufgezeigt, welche Fallstricke für einen schlüssigen Antrag bei Sozialleistungsbezug zu beachten sind und welche Probleme bei Verfahrenskostenhilfeanträgen und Sozialleistungsbezug bestehen können.