Sobald bei der Nachfolgeplanung der Wert eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Praxis relevant ist, muss der Erbrechtler eine Berechnung des gemeinen Werts vornehmen. Aufwändige Bewertungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen scheiden dabei im Zeitpunkt einer Planung häufig aus. Hier bietet sich eine in der steuerlichen Praxis zu 95 % angewandte und Bewertungsmethode nach dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG an.
Das Seminar vermittelt anschaulich, welche systematischen Schritte zum jeweiligen Wertansatz führen. Dabei geht das Seminar auch auf den mindestens anzusetzenden Substanzwert ein. Ebenso wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen das vereinfachte Ertragswertverfahren zulässig ist.
I. Grundsätze der Bewertungssystematik
II. Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen
III. Vereinfachtes Ertragswertverfahren
1. Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags
2. Korrekturen durch Hinzu- und Abrechnungen
3. Nichtbetriebsnotwendige Vermögen
4. Beteiligungen im Betriebsvermögen
5. Junges Betriebsvermögen
IV. Faktor und Besonderheiten
V. Substanzwert als Mindestwert
VI. Bewertung von Anteilen an Personengesellschaften
VII. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
VIII. Wahlrecht und Feststellungslast des Steuerzahlers