• Donnerstag, 4. Dezember 2025
  • von 14:00 bis 16:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht oder im Steuerrecht

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Immobilienbewertung nach § 198 BewG

  • Erbrecht
  • Steuerrecht

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Neu: Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

•    Neuregelung des § 198 des Bewertungsgesetzes

o    Anwendungszeitpunkt
o    Wirkung der Vorschrift: Erweiterung und Einengung

•    Anforderungen an Sachverständigen-Gutachten

o    Inhaltliche Anforderungen an Gutachten
o    Problematik der fehlenden Bindungswirkung
o    Checkliste zur Anerkennung von Gutachten?

•    Neue Qualifizierung von Sachverständigen zwingend

o    Gutachterausschüsse
o    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
o    Zertifizierter Sachverständige

•    Gesetzliche Neuregelung: Kaufpreis als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

o    Gewöhnlicher Geschäftsverkehr erforderlich
o    Zeitraum der Anerkennung eingeschränkt
o    Änderungsmöglichkeiten von bereits bestandskräftigen Bescheiden
o    Hinweis: Gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung

•    Besonderheiten

o    Berücksichtigung von Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht

Wilfried Mannek
Referent

Wilfried Mannek

Diplom-Finanzwirt, Regierungsdirektor, Referent im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Erbrecht oder Steuerrecht:

Live online
  • Di., 15.07.25
  • 10:30 - 13:15
    • Dr. Rainer Kemper
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Die familienrechtlichen Folgen des Todes – Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Totenfürsorge, Sozialhilferegress
Live online
  • Mi., 16.07.25
  • 15:00 - 17:45
    • Dr. Hans-Frieder Krauß, LL.M
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • 1 Einheit
Einkommen- und grunderwerbsteuerliche Fragen bei der Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen
Live online
  • Do., 17.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
  • 1 Einheit
Haftungsfallen im Erbrecht
Live online
  • Di., 29.07.25
  • 14:00 - 16:45
    • Edith Kindermann
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • 1 Einheit
Schnittstellen Familien- und Erbrecht