Das Vermächtnisrecht ist eines der Teilgebiete des Erbrechts, das sich im Schuldrecht abspielt. Der Vermächtnisnehmer ist bezüglich seiner Forderung Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit und tritt damit in Konkurrenz mit Pflichtteilsberechtigten, die ebenfalls Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten sind. Die gesetzlichen Regeln des Vermächtniskürzungsrechts stellen auf eine wirtschaftliche Sichtweise dieser Gegebenheiten ab. Der Vermächtnisnehmer, dem ein Teil des Nachlasses zufließt, soll sich an den Pflichtteilslasten im Verhältnis seiner Zuwendung finanziell beteiligen. Anhand von Beispielsfällen wird der behandelte Stoff didaktisch aufbereitet und vertieft.
Im Seminar werden schwerpunktmäßig behandelt:
- Vermächtnisrecht im Verhältnis zum Pflichtteilsrecht (§ 2306 BGB)
- Voraussetzung für das Vermächtniskürzungsrecht
- Das Verhältnis zwischen Erbausschlagung und Vermächtniskürzung
- Das Vermächtniskürzungsrecht des Ersatzerben
- Das Verhältnis zwischen mehreren Vermächtnisnehmern und dem/den Erben
- Kürzung eines Rechts- bzw. Sachvermächtnisses (Wohnungsrechtsvermächtnis, Grundstücksvermächtnis)
- Ausschluss des Kürzungsrechts
- Im Pflichtteilsprozess Streitverkündung gegenüber dem Vermächtnisnehmer
- Die Drittwiderklage gegenüber dem Vermächtnisnehmer
- Bereicherungsansprüche des Erben bei „Übererfüllung“ eines Vermächtnisses.
Die Teilnehmer/-innen erhalten außer einem umfangreichen aktuellen Manuskript die Folien sowie die Lösungen der im Seminar behandelten Fälle.