• Mittwoch, 8. Juli 2026
  • von 13:30 bis 16:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht

    • Referent: 
      Vors. Richter am Landgericht a.D., Stuttgart Walter Krug

Die Vermächtniskürzung – terra incognita?

  • Erbrecht

Das Vermächtnisrecht ist eines der Teilgebiete des Erbrechts, das sich im Schuldrecht abspielt. Der Vermächtnisnehmer ist bezüglich seiner Forderung Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit und tritt damit in Konkurrenz mit Pflichtteilsberechtigten, die ebenfalls Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten sind. Die gesetzlichen Regeln des Vermächtniskürzungsrechts stellen auf eine wirtschaftliche Sichtweise dieser Gegebenheiten ab. Der Vermächtnisnehmer, dem ein Teil des Nachlasses zufließt, soll sich an den Pflichtteilslasten im Verhältnis seiner Zuwendung finanziell beteiligen. Anhand von Beispielsfällen wird der behandelte Stoff didaktisch aufbereitet und vertieft.

Im Seminar werden schwerpunktmäßig behandelt:

  • Vermächtnisrecht im Verhältnis zum Pflichtteilsrecht (§ 2306 BGB)
  • Voraussetzung für das Vermächtniskürzungsrecht
  • Das Verhältnis zwischen Erbausschlagung und Vermächtniskürzung
  • Das Vermächtniskürzungsrecht des Ersatzerben
  • Das Verhältnis zwischen mehreren Vermächtnisnehmern und dem/den Erben
  • Kürzung eines Rechts- bzw. Sachvermächtnisses (Wohnungsrechtsvermächtnis, Grundstücksvermächtnis)
  • Ausschluss des Kürzungsrechts
  • Im Pflichtteilsprozess Streitverkündung gegenüber dem Vermächtnisnehmer
  • Die Drittwiderklage gegenüber dem Vermächtnisnehmer
  • Bereicherungsansprüche des Erben bei „Übererfüllung“ eines Vermächtnisses.

 

Die Teilnehmer/-innen erhalten außer einem umfangreichen aktuellen Manuskript die Folien sowie die Lösungen der im Seminar behandelten Fälle.

Walter Krug
Referent

Walter Krug

Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Stuttgart und Fachautor

war 30 Jahre lang im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, zwölf Jahre Tätigkeit als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht beim OLG Stuttgart, 15 Jahre Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart, die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlass- und Grundbuchsachen sowie

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Kundenstimmen zu den Live Online Seminaren:

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Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

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