Dem vertragsmäßig eingesetzten Erben bzw. Vermächtnisnehmer gewähren die §§ 2287, 2288 BGB Ansprüche für den Fall, dass der Erblasser Vermögensverfügungen vorgenommen hat, die das Erbrecht bzw. das Vermächtnis beeinträchtigen.
Gliederung
- Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament
- Schenkung und Vermächtnisvereitelung in Beeinträchtigungsabsicht
- Materiell-rechtliche Voraussetzungen
- Schenkung – gemischte Schenkung – Pflicht- und Anstandsschenkungen – Verschleierte Schenkungen – Schenkungen auf den Todesfall
- Fälle mit umstrittenen Schenkungscharakter
- Objektive Beeinträchtigung des Vertragserben
- Benachteiligungsabsicht und lebzeitiges Eigeninteresse
- Rechtswirksamkeit der Schenkung
- Prozessuale Durchsetzung
- Beweislast
- Inhalt des Anspruchs
- Verjährung
- Materiell-rechtliche Voraussetzungen
Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuelle Sach- und Rechtslage und die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten.
„Tagesaktuelle“ Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!