• Dienstag, 15. Juli 2025
  • von 10:30 bis 13:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Erbrecht oder im Familienrecht

Die familienrechtlichen Folgen des Todes – Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Totenfürsorge, Sozialhilferegress

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  1. Einführung

 

  1. Der Tod im Scheidungsverfahren
  2. Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren
  3. Auswirkungen auf die Folgesachen
  4. Auswirkungen des Scheidungsverfahrens auf das gesetzliche Ehegattenerbrecht
  5. Auswirkungen des Scheidungsverfahrens auf die Gültigkeit von Verfügungen von Todes wegen

 

  1. Der Zusammenhang zwischen Güter- und Erbrecht
  2. Abhängigkeit des gesetzlichen Erbrechts vom Güterstand
  3. a) Gütertrennung, § 1931 IV BGB
  4. b) Gütergemeinschaft und fortgesetzte Gütergemeinschaft
  5. c) Deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft
  6. Insbesondere: Das Zusammenspiel von § 1931 BGB und § 1371 BGB
  7. a) Erbrechtliche und güterrechtliche Lösung und ihre Vor- und Nachteile
  8. b) Auswirkungen auf das Pflichtteilsrecht
  9. c) Die Auswirkungen auf den Erwerb des Erben bei negativem Anfangsvermögen
  10. d) Steuerrechtliche Implikationen
  11. Die Qualifikation des § 1371 BGB im internationalen Privatecht
  12. a) Güterrechtliche Qualifikation des BGH
  13. b) Erbrechtliche Qualifikation nach Inkrafttreten der EuErbVO
  14. c) Unterschiede in den Anwendungsfällen

 

  1. Der Tod im Unterhaltsrecht
  2. Tod des Unterhaltsberechtigten
  3. Tod des Unterhaltsverpflichteten
  4. a) Erlöschen des Anspruchs beim Verwandtenunterhalt, Unterhalt nach § 1360 und § 1361 BGB
  5. b) Auf den hypothetischen Pflichtteil begrenzter Anspruch gegen den Erben beim Nachscheidungsunterhalt
  6. c) Unbegrenzter Übergang beim Unterhalt nichtehelicher Elternteile

 

  1. Tod und Versorgungsausgleich
  2. Tod im Scheidungsverfahren
  3. Tod nach dem Scheidungsverfahren, aber vor dem VA
  4. Tod nach der Durchführung des VA
  5. a) Öffentlich-rechtlicher VA
  6. aa) Tod des Berechtigten
  7. bb) Tod des Verpflichteten
  8. b) Schuldrechtlicher VA
  9. aa) Tod des Berechtigten
  10. bb) Tod des Verpflichteten
  11. Anpassung und Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten

 

  1. Elterliche Sorge beim Tod eines Elternteils

 

  1. Das Zusammenspiel der EuErbVO mit der kommenden EuGüVO
  2. Die EuErbVO
  3. a) Anwendungsbereich
  4. b) Gerichtliche Zuständigkeiten
  5. c) Anwendbares Recht bei Rechtswahl
  6. d) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl
  7. e) Reichweite der Verweisung
  8. f) Anerkennung und Vollstreckung
  9. Hinweise auf die kommende EuGüVO
  10. a) Anwendungsbereich
  11. b) Gerichtliche Zuständigkeiten
  12. c) Anwendbares Recht bei Rechtswahl
  13. d) Anwendbares Recht ohne Rechtswahl
  14. e) Reichweite der Verweisung
  15. f) Anerkennung und Vollstreckung
  16. Sich abzeichnende Konfliktfelder

 

Dr. Rainer  Kemper
Referent

Dr. Rainer Kemper

Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster

ist dauerhafter Verwalter einer Professur an der Hochschule Osnabrück und Lehrbeauftragter an der Universität Münster. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Familien- und Erbrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen auf diesen Gebieten einen Namen gemacht. 2017 ist seine in vielen Besprechungen der ersten Auflage gelobte Monographie zum

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  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Erbrecht oder Familienrecht:

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  • Mi., 14.01.26
  • 09:00 - 11:45
    • Wilfried Mannek
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
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  • Fr., 16.01.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Dietmar Weidlich
  • Erbrecht
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Erbrechtlicher Klassiker Berliner Testament- Gestaltung, Auslegung, Wirkung
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  • Mi., 21.01.26
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    • Wilfried Mannek
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • 1 Einheit
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  • Mi., 28.01.26
  • 09:15 - 12:00
    • Holger Siebert
  • Erbrecht
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Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis