Verstirbt der Schuldner, wirft dies für Gläubiger zahlreiche Fragen auf: Kann weiter in den Nachlass und darüber hinaus gegen Erben vollstreckt werden? Wenn ja, wie? Kann der Gläubiger auf das Eigenvermögen des Erben zugreifen? Wer kommt als Erbe des Schuldners in Betracht und wie kann er ermittelt werden? Kann erfolgreich zugegriffen werden, obwohl kein Erbe benannt ist? Wie können die Vollstreckungskosten möglichst gering gehalten werden? Nur weil der Schuldner stirbt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihre Forderungen abschreiben müssen. Im LIVE ONLINE Seminar erfahren Sie, was Sie bei der Vollstreckung gegen Erben und in den Nachlass beachten müssen, um doch noch zu Ihrem Geld zu kommen!
Dieses Seminar ist besondert interessant für: RA Fachanwälte f. ErbR, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, -verwalter
Themenschwerpunkte:
- Der Schuldner ist tot – was ist zu tun?
- So ermitteln Sie die Erben des Schuldners
- gesetzliche Erbfolge
- gewillkürte Erbfolge
- Erb- bzw. Rechtsnachfolgenachweis – das ist zu beachten
- Vollstreckung bei der Nachlassverwaltung
- Pfändung der Vermächtnisansprüche des Schuldners
- Pfändung und Verwertung von Pflichtteilen
- Vollstreckung bei Miterben
- Eigenvermögen des Erben
- Zwangsvollstreckung in den Nachlass
- Taktische Möglichkeiten der Nachlassvollstreckung
- Haftungsbeschränkungs- bzw. Haftungserweiterungsmöglichkeiten bei Erben
- Vollstreckung bei unbekannten Erben
- Fallbetrachtung
- Vollstreckung gegen Schuldner (=Erblasser) hatte bereits begonnen
- Vollstreckung gegen Schuldner (=Erblasser) hatte noch nicht begonnen
- Annahme der Erbschaft durch Erben