Erbrechtliche Mandate sind grundsätzlich allgemeine zivilrechtliche Mandate; allerdings treten hier einige besondere Abrechnungskonstellationen auf, bei denen häufig Fehler begangen und Gebühren verschenkt werden. Neben den zivilrechtlichen Mandaten ist der Anwalt mitunter auch in erbschaftsteuerlichen Verfahren befasst. Auch hier werden die Grundzüge vermittelt. Auch Vergütungsvereinbarungen spielen in der Praxis in Erbsachen eine große Rolle.
Behandelt werden:
– Abrechnung in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten
– Aktuelles zu Vergütungsvereinbarung
– Probleme der Wertfestsetzung
– Streitwert und Abrechnung bei Stufenklagen
– Geschäfts- und Gegenstandswerte in Erbscheinverfahren
– Abrechnung in Erbscheinverfahren
– Beratungsmandate
– Haftungsfalle VKH
– Ausblick auf das KostBRÄG 2025