Nachfolgberatung ist grundsätzlich unabhängig vom Jahreswechsel.
Dennoch gab es in 2024/2025 wichtige Urteile, die man kennen sollte.
Außerdem weiss man nicht, welche Privilegierungen nach dem erwarteten BVerfG Urteil in 2026 noch möglich sein werden.
Somit ist die Frage danach, was noch im alten Jahr veranlasst werden sollte, eine legitime und sinnvolle Frage, die der in der Praxis erfahrene Referent anhand von aktueller Rechtsprechung und Praxisfällen mit den Teilnehmern diskutieren wird.