Durch die EU-ErbVO wurden die Bestimmung des Erbstatuts und die internationale Zuständigkeit in Erbsachen rechtlich harmonisiert. Anzuwenden ist die EU-ErbVO auf alle Erbfälle ab dem 17.8.2015. Inzwischen hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, Unklarkeiten zu beseitigen. Besprochen werden im Seminar:
• Erbstatut
• Rechtswahl
• § 1371 Abs.1 BGB aus europäischer Sicht
• Zuständigkeitsregelungen
• Gegenständlich beschränkter Erbschein
• Ordre public
• Das Vindikationslegat
• Das europäische Nachlasszeugnis
• Erbausschlagung
• u.a.