Ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Beide haben Informationsinteressen in unterschiedlicher Gestaltung:
• Auskunft unter miterbenden Abkömmlingen (§ 2057 BGB)
• Auskunftsanspruch gegenüber Hausgenossen
• Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers
• Auskunftspflichten von Erben gegenüber dem Ehegatten des Erblassers
• Die Rechnungslegungspflichten nach § 666 BGB
• u.a.