Erbrecht und Familienrecht haben zahlreiche Schnittstellen miteinander. Im Seminar werden häufig vorkommende Fallgestaltungen sowohl in streitigen Sachverhalten als auch mit Blick auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen behandelt, insbesondere
- Minderjährige Kinder als Erben oder Zuwendungsempfänger (Vermögensverzeichnis, Ausschuss von der Verwaltung, Erbausschlagung)
- Ehegatten (Gesetzliches Erbrecht sowie dessen gesetzlicher Ausschluss und gewillkürte Entscheidungen mit Blick auf erbschaftssteuerliche Regelungen; gewillkürte Erbeinsetzung und deren Widerruf; Regelungsgehalte von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Blick auf erbrechtliche Regelungen)
- Vaterschaftsanerkennung – Hier: Verjährungsproblematik
- Teilunentgeltliche lebzeitige Zuwendungen: Problematik aus § 23 EStG