Das LIVE-Online-Seminar befasst sich mit Fokus auf das von gerichtlicher Tätigkeit bekanntlich besonders geprägte Miet- und Wohnungseigentumsrecht einerseits bzw. das Bau- und Architektenrecht andererseits mit einigen typischen Fragestellungen aus dem ZPO-Berufungsrecht. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung werden etwa Probleme rund um die potentielle Bindung an tatsächliche Feststellungen nach § 529 Abs. 1 ZPO (auch mit Blick auf §§ 314, 320 ZPO zur Rolle sog. Tatbestandsberichtigungsanträge), die besonderen Ausschlussregelungen für sog. Noven in § 531 Abs. 1 und 2 ZPO, die Grenzen aus § 533 Abs. 1 und 2 ZPO ebenso erläutert wie beispielsweise gesetzliche Formalanforderungen aus § 520 ZPO, Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzes und des § 945a ZPO und so weiter und so fort – all dies nur jeweils mit praktischen Beispielen aus dem Bereich der beiden Fachanwaltschaften. Neben Ausflügen zu § 139 ZPO – gerade in den verworrenen Fällen aus dem Bereich der genannten Fachanwaltschaften – befasst man sich zudem mit Fragen des Augenscheins, des Urkundenbeweises und der Vorlageanordnungen aus §§ 142, 144 ZPO. Es besteht natürlich zudem auch stets wieder reichlich Raum für eigene Fragen.
Wichtig: Mit Blick auf die Vorgaben aus BGH, Urteil vom 18.7.2016 – AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 geht es hier ausdrücklich nicht um den Erwerb von Grundlagenkenntnissen, sondern um ein dem Aufbau, der Vertiefung und der Aktualisierung der besonderen Kenntnisse des Fachanwalts in den beiden Bereichen dienendes Querschnittsreferat, bei dem gerade auf die ureigenen Besonderheiten der praktischen Prozessführung im fraglichen Bereich eingegangen werden kann.
Der seit über 20 Jahren im ZPO-Berufungsrecht tätige Autor garniert all dies mit vielen praktischen Handlungsempfehlungen und schärft so den Blick der Teilnehmenden auf die – oft in der praktischen Bedeutung grob verkannten – prozessualen Werkzeuge und Besonderheiten des Berufungsrechts in sehr lohnenden 2 ½ Stunden.