Das LIVE-Online-Seminar befasst sich – dies mit klarem Blick auf das von gerichtlicher Tätigkeit bekanntlich besonders geprägte Miet- und Wohnungseigentumsrecht einerseits bzw. Bau- und Architektenrecht andererseits – in einem ersten Teil mit aktueller Rechtsprechung und typischen Praxisfragen rund um qualifizierte Signaturen, beA, e-Akten, e-Entscheidungen sowie ihre Vollstreckung sowie – last, but not least – den „Telekolleg Rechtswissenschaften“ in § 128a ZPO. Auch ein Ausblick zum Verhältnis von DSGVO und ZPO darf nicht fehlen. Mit Blick auf die Vorgaben aus BGH, Urteil vom 18.7.2016 – AnwZ (Brfg) 46/13, NJW-RR 2016, 1459 geht es dabei nicht um einen (ggf. erneuten) Erwerb nur von Grundlagenkenntnissen, sondern um ein dem Aufbau, der Vertiefung und der Aktualisierung der besonderen Kenntnisse des Fachanwalts in dessen Bereich dienendes Querschnittsreferat, bei dem gerade auf die Besonderheiten der praktischen ERV-Prozessführung im fraglichen Bereich eingegangen wird (etwa zu übergroßen Planungsunterlagen, zum Abschluss komplexer Vergleiche unter Einsatz der Möglichkeiten aus § 162 ZPO nF, zu den Grenzen von §§ 142, 144 ZPO bei fehlenden Unterlagen, zu Formfragen bei § 130e ZPO etwa in Mietverträgen usw.).
Neben reichlich Raum für eigene Fragen aus dem Teilnehmerkreis werden in einem zweiten Teil nach Auswahl des Dozenten noch einige praktische ZPO-Fragen behandelt, soweit die Zeit reicht. Dabei wird u.a. ein – gerade im Bereich der beiden Fachanwaltschaften wichtiger – Exkurs zu den Einsatzmöglichkeiten des § 256 Abs. 2 ZPO erfolgen, mit dem präjudizielle Vorfragen (wie z.B. Wirksamkeit der Kündigung von Miet-/Bauverträgen, Sachmängelfragen, aber etwa auch WEG-Kostenverteilungsfragen in unklaren Teilungserklärungen) vor Gericht im Vorbeigehen der sicheren Klärung zugeführt werden können.