Erleben Sie mit dem Referenten einen Parforceritt durch das WEG und dort speziell das Recht der baulichen Veränderung, dies in Abgrenzung zur Erhaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG) und der dort zu verortenden sog. „ordnungsgemäßen Erstherstellung“ (inkl. Baumängelgewährleistung und dem sog. steckengebliebenem Bau) einerseits sowie zu Maßnahmen (nur) am Sondereigentum (§ 13 Abs. 2 WEG) andererseits. Verhältnis und Strukturen der Normen werden erläutert und die Bedeutung von Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und Grundbuch, dies mit praktischen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung. Neben der Rolle des § 20 Abs. 1 WEG als „Soll-Zustandsbestimmung“ im Beschlusswege werden vor allem auch die Individualansprüche aus § 20 Abs. 2 und 3 WEG beleuchtet, dies auch mit Blick auf die zuletzt neu normierten „Steckersolaranlagen“, aber auch zu anderen privilegierten Maßnahmen (Barrierefreiheit, Elektromobilität inkl. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, PV-Anlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen etc.). GArniert wird dies mit einem Ausblick zu den Sonderfragen der Umsetzung des GEG im WEG.
Ein weiterer Schwerpunkt ist neben den Grundlagen stets auch die Kosten- und ggf. auch Nutzungsfolge, dies über § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 WEG bzw. §§ 16 Abs. 3, 21 WEG mit Handlungstipps für die Praxis, insbesondere auch mit Blick auf § 21 Abs. 5 WEG und die konkrete Beschlussfassung. Anpassungsansprüche aus § 21 Abs. 4 WEG werden an praktischen Beispielen – auch aus dem Bereich der Barrierefreiheit – besprochen und auch Anregungen zum Weiterdenken (etwa über Sonderrücklagenpools für bestimmte Bauteile und Kostengruppen) gegeben.
Wie immer besteht Raum für eigene Fragen!