In Zeiten zunehmender Insolvenzen am Bau häufen sich auch die Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere in Fällen des „steckengebliebenen“ Baus bzw. bei Baumängeln erhebliche Schäden erleiden. Der Vortrag behandelt insbesondere die Möglichkeiten, die sich bei unwirksamen notariellen Klauseln gegenüber anderen Verantwortlichen bieten (Haftung der Geschäftsführer persönlich, Haftung der Notarinnen bzw. Notare). Es geht aber auch um Folgen verfrühter Zahlungen an den Bauträger, obwohl die allgemeinen oder besonderen Fälligkeitsvoraussetzungen gem. § 3 MaBV nicht vorliegen – insbesondere um Rückforderungsansprüche bzw. wiederum Schadenersatzansprüche gegen Dritte.
Aus der Gliederung (nicht abschließend):
- Unwirksame notarielle Klauseln – verfrühte Fälligkeiten, Besichtigungsklauseln, Ratenabforderung, Fehler bei Baugenehmigungsklauseln, fehlerhafte Freistellungsregelungen, Vollmachtsklauseln, Fehler bei § 650m BGB
- Vorzeitiges Entgegennehmen von Geldern und Erwerberschutz – Abweichungen von der Baugenehmigung, zu frühe Abforderung von Raten usw
- Ansprüche gegen Geschäftsführer des Bauträgers
- Ansprüche gegen Architekten und Bauleiter
- Haftung der Notare