Schwerpunktveranstaltung zum Thema Abnahme und Mangelbegriff im Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen obergerichtlichen/höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Das Thema Abnahme und Mangelbegriff betrifft einen zentralen Aspekt der Durchsetzung von Mängelansprüchen in bauvertraglichen Vertragsverhältnissen. Dabei markiert die Abnahme den Dreh- und Angelpunkt des Bauvertrags. Das aktualisierte Seminar setzt sich vertieft mit den rechtlichen Anforderungen des Mangelbegriffs auseinander und geht vor allem der Frage der Auswirkung von technischen Normen in Bezug auf den Mangel im Bauvertragsrecht ein. Dabei wird im besonderen auf den funktionellen Mangelbegriff eingegangen. Die Rolle von DIN-Normen wird eingehend beleuchtet.
(Geltendmachung von Mängelansprüchen, Umgehen mit technischen Normen, funktionaler Mangelbegriff)