Am 20.11.2025 endet die Frist zur Umsetzung der neunen Verbraucherkreditrichtlinie. Das Gesetzgebungsverfahren hat Fahrt aufgenommen, am 3.11.2025 fand bereits die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags statt, so dass mit einer Verabschiedung noch in diesem Kalenderjahr zu rechnen ist. Zur Anwendung kommen die neuen Regelungen dann an dem 20.11.2026. Das Seminar stellt alle Neuerungen vor, die die Transformation der Richtlinie mit sich bringt.