Personalsicherheiten für Kredite bergen zahlreiche Probleme, nicht nur im Bereich des Verbraucherprivatrechts. Das Seminar präsentiert die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Bürgschaft und Schuldbeitritt sowie die Reform des Verbraucherkreditrechts.
geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Bank- und Kapitalmarktrecht
Personalsicherheiten für Kredite bergen zahlreiche Probleme, nicht nur im Bereich des Verbraucherprivatrechts. Das Seminar präsentiert die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu Bürgschaft und Schuldbeitritt sowie die Reform des Verbraucherkreditrechts.
…ist seit 2009 Universitätsprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Bielefeld. Prof. Dr. Artz ist Vorstandsmitglied der Bankrechtlichen Vereinigung und Mitherausgeber der BKR. Zahlreiche Veröffentlichungen zum bankrechtlichen Vertragsrecht: Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht Bülow/Artz, ZKG-Kommentar Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, Bearbeitung der AGB-Banken Herausgeber des AGB-Rechts im BeckOGK
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Ein großes Danke an Herrn Boewer. Er ist ein genialer Dozent, der es schafft, sämtliche Themen sehr verständlich, didaktisch und sehr gut aufbereitet den Teilnehmern zu vermitteln!!! Er ist eine große Bereicherung!
Ich habe in den letzten Jahren ausschließlich sehr gute Schulungen bei Ihnen besucht. Diese Schulung zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit dem Referenten Herrn Dr. Esko Horn war jedoch sensationell und hat alle bisherigen Erfahrungen übertroffen. Vielen Dank für diese fachlich sehr gute und derart unterhaltsame Schulung.
Herr Dr. Jennißen stellt sehr praxisnah die Probleme und Lösungen dar, der Vortrag ist super hilfreich für die tägliche Praxis, bitte mehr Vorträge von Dr. Jennißen!
Top Referenten und Seminarthemen – Sie sind die Schnellsten und Besten!
Das Seminar mit Herrn Siebert war sehr interessant, informativ und äußerst hilfreich für die Praxis. Das Thema „Patchwork“ gewinnt immer mehr an Bedeutung, so dass solche Themen sehr praxisrelevant sind.“
Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).
Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.
Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!
Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.
Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.
Dann geht es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!
Zeitplan: siehe oben!
Anwesenheitsnachweis:
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.
Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.
Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).