• Freitag, 21. November 2025
  • von 08:30 bis 14:00 Uhr
  • geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Insolvenzrecht

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht

Nicht selten haben arbeitsrechtliche Mandate einen insolvenzrechtlichen Bezug. Vergütungszahlungen bleiben aus, Arbeitnehmer werden unwiderruflich freigestellt, Insolvenzgeld wird „vorfinanziert“, betriebsbedingte Kündigungen werden vom Arbeitgeber oder vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter ausgesprochen, ein Betriebsübergang deutet sich an.

Diese Schnittstellen zwischen Insolvenzrecht und Arbeitsrecht empfinden viele Arbeitsrechler / Insolvenzrechtler als sperrige Materie.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, und zwar vorwiegend aus Sicht des Arbeitnehmer- und auch Betriebsratsvertreters, zu geben. Dabei werden die typischen Fallkonstellationen und Ansprüche besprochen und Lösungsmöglichkeiten dargestellt, die sich in der Praxis bewährt haben.

Teilnehmer erhalten so das notwendige Rüstzeug für den sicheren und optimalen Umgang mit insolvenzarbeitsrechtlichen Fällen.

 

Themenübersicht:

1.            Ablauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens

2.            Insolvenzantrag des Arbeitnehmers auf Eröffnung des Verfahrens über das Vermögen seines Arbeitgebers?

3.            Insolvenzgeldvorfinanzierung/Insolvenzgeld

4.            „Normaler“ Ablauf des eröffneten Verfahrens

5.            „Besondere“ Verfahrensarten: Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Restrukturierung nach StaRUG

6.            Die „Freigabe“ der selbständigen Tätigkeit des Schuldners gemäß § 35 Abs. 2 – 4 InsO

7.            Überblick über die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120-128 InsO

8.            Insolvenzanfechtung aus Sicht des Arbeitnehmers

9.            Probleme der Passivlegitimation

10.          Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens

11.          Forderungsanmeldung

12.          Abgrenzung zwischen Insolvenzforderung und Masseforderung

13.          Rücktritt vom Vergleich wegen insolvenzbedingter Nichterfüllung?

14.          Besonderheiten bei Masseunzulänglichkeit

15.          Kündigung des Insolvenzverwalters gemäß § 113 InsO

16.          Insolvenz und Betriebsübergang

17.          Transfergesellschaft

18.          Massenentlassungsanzeige

19.          Interessenausgleich mit Namensliste, § 125 InsO

20.          Vollstreckungsverbote

21.          Die Insolvenz des Arbeitnehmers

Dr. Thomas Banse
Referent

Dr. Thomas Banse

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren / Hannover

ist seit vielen Jahren als Referent im Bereich Arbeits- und Insolvenzrecht tätig. Ausbildung / Werdegang: seit 2018 zertifizierter Restrukturierungsexperte (RWS) seit 2007 Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2002 Inhaber f.a.i.r. Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht, Düren seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996 Rechtsanwalt 1994 Promotion im Internationalen Privatrecht

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem Online-Seminar eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15 h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100 % dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5 h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP der Referentin oder des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Präsentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: Unter Umständen erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung der Referentin oder des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und Ihre:n Referent:in! Sie können direkt mit der Referentin, dem Referenten oder anderen Teilnehmenden kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:

  • Für LIVE ONLINE Seminare: Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.
  • Für Präsenzseminare: Ihre Anwesenheit bestätigen Sie durch Unterschreiben auf den Teilnehmerlisten während des Seminars.


Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht:

Live online
  • Di., 19.05.26
  • 09:00 - 11:45
    • Olaf Möllenkamp
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Entgelttransparenz und Durchsetzung gleicher Vergütung
Live online
  • Mi., 20.05.26
  • 09:15 - 12:00
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles aus Berlin und Kassel zum Statusfeststellungsverfahren sowie Nettolohnoptimierungsmodelle als „Dauerbrenner“ in der Betriebsprüfung
Live online
  • Do., 21.05.26
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in der Insolvenz
Live online
  • Do., 21.05.26
  • 14:00 - 16:45
    • Dr. Stefan Brink
    • Dr. Anja Katharina Euler
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Der Dauerbrenner – die fristlose Kündigung und Beweisverwertungsverbote