Die Zwangsvollstreckung in Lohnansprüche ist eine der häufigsten Form der Vollstreckung. Hierbei ergeben sich sowohl für den Arbeitnehmer aber insb. für den Arbeitgeber Pflichten, deren Vernachlässigung zu Haftungsansprüchen führen können; wenn dann noch ein Insolvenzverfahren des hinzutritt, sind die Beteiligten schnell überfordert. Das LIVE ONLINE Seminar wendet sich an Arbeitnehmer und -geber – aber auch an Insolvenzverwalter – und zeigt die typischen Vollstreckungsfallen in der Praxis auf.
Im Einzelnen:
Der Arbeitgeber als Schuldner
• Vollstreckung wegen Geldforderungen (Bruttolohntitel)
• Vollstreckung und Herausgabe von Arbeitspapieren
• Vollstreckung der Entfernung einer Abmahnung
• Anspruch auf Urlaub und Teilzeit
• Vollstreckung des Anspruchs auf Weiterbeschäftigung
• Vollstreckung eines Auskunftsanspruchs
• Vollstreckung des Anspruchs auf Zeugniserteilung
Der Arbeitgeber als Drittschuldner
• Berechnung pfändbaren Einkommens nach der BAG-Rechtsprechung; unpfändbare Bezüge, bedingt pfändbare Bezüge
• Besonderheiten Berechnung Pfändungsbetrag bei Aufeinandertreffen von Delikts- und Unterhaltsansprüchen
• Wegfall Unterhaltsberechtigter bei Ermittlung des unpfändbaren Einkommens
• Addition mehrerer Einkünfte: wer führt pfändbaren Betrag ab?
Der Arbeitgeber als Drittschuldner
• Vorpfändung
• Drittschuldnererklärung als reine Wissenserklärung; Vorsicht bei verspäteter Nichtabgabe; Drittschuldnerklage und Kostenerstattung
• Herausgabe von Lohnabrechnungen nach der BGH-Rechtsprechung
• Nachzahlungen: hier ist Vorsicht geboten
• Schuldner wird gekündigt und später neu eingestellt: was geschieht mit der „alten“ Lohnpfändung?
• Lohnpfändung und Abfindung, Urlaubsabgeltungsanspruch
• Zusammentreffen mehrerer Pfändungen: hier gilt das Prioritätsprinzip
• Zusammentreffen von Lohnpfändung und Abtretung
• Kosten der Lohnpfändung: wer zahlt diese?
Arbeitgeber als Gläubiger des Arbeitnehmers
• Vorschusszahlungen
• Arbeitgeberdarlehn
Insolvenz und Arbeitseinkommen des Schuldners
• Insolvenzeröffnungsverfahren: Gerichtliche Sicherungsmaßnahmen
• Eröffnetes Insolvenzverfahren: Unzulässigkeit von Lohn- und Gehaltspfändung; Privilegierung von Unterhalts- und Deliktsgläubigern: was erhält der Insolvenzverwalter, was der Gläubiger und was der Schuldner?