Im Rahmen von wirtschaftlich schwierigen Zeiten lässt sich die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht immer vermeiden. Die Folge sind umfassende Beratungs- und Anzeigezeigepflichten, die zu den Beteiligungspflichten bezüglich des Versuchs eines Interessenausgleichs und Abschlusses eines Sozialplans anlässlich betriebsändernder Maßnahmen sowie der Beteiligung bzgl. personeller Einzelmaßnahmen hinzukommen. Die Beteiligungspflichten können auch im Zusammenhang von Freiwilligenprogrammen oder dem Wechsel der Arbeitgeberin innerhalb des Konzerns durch Aufhebungsverträge entstehen. Die Rechtsprechung konturiert das nach dem Gesetzeswortlaut zunächst schlank erscheinende Verfahren aus § 17 KSchG auch unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben. Die Auswirkungen sind mitunter gravierend. Es werden auch die Verzahnung des Konsultationsverfahrens nach § 17 KSchG mit den Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen erörtert und Gestaltungsmöglichkeiten für eine effiziente Einbindung des Verfahrens in die Transformationsprozesse aufgezeigt.
Das Seminar beleuchtet u.a.
• Anforderungen an die betriebsbedingte Kündigung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
• Personalanpassung als Betriebsänderung: Die Beteiligung des Betriebsrats
• Interessenausgleich und Sozialplan: Wirksame Gestaltung, „neue“ Klauseln und aktuelle Rechtsprechung
• Die Massenentlassung: Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats nach § 17 KSchG
• Die Massenentlassungsanzeige: Fallstricke vermeiden.