• Donnerstag, 26. Juni 2025
  • von 15:00 bis 17:45 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Part 3:

Olaf Möllenkamp: NEU: Die Videoverhandlung im Arbeitsrecht (§ 50a ArbGG) – Worauf Sie sich einstellen und achten müssen!

  • Arbeitsrecht

Die Videoverhandlung erobert sich ihnen Platz! Nach der Pandemie nie in der Versenkung verschwunden, passt sie fast ideal zur arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung und ist gerade dort immer häufiger anzutreffen. Seit Mitte 2024 existiert auch eine eigene Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen vor den Arbeitsgerichten, § 50a ArbGG. Neben einer Handvoll Unterschiede zur ebenfalls reformierten Norm des § 128a ZPO bietet die Vorschrift eher wenige Erkenntnisse, die das Dickicht im Gestrüpp der Videoverhandlung lichten. Umso dringender ist der Bedarf, den problemlosen wie auch den problematischen Verhandlungsverlauf – gerade auch verursacht durch die Gerichte selbst – unter die Lupe zu nehmen und sich auf alle Unwägbarkeiten dieser nützlichen Verhandlungsform einzustellen.

Sie lernen in diesem Seminar die neue gesetzliche Grundlage, den regulären Ablauf sowie Fallstricke der Videoverhandlung vor den Arbeitsgerichten kennen und werden trittsicher für eine Verhandlungsart, die wie keine andere Zeit und Geld aller Beteiligter spart.

 

Im Einzelnen:

• Der neue § 50a ArbGG und seine Regeln für die Videoverhandlung

• Abgrenzung zur Zivilnorm des § 128a ZPO n.F.

• Güte- und Kammerverhandlungen nach Maßgabe der neuen Vorschrift

• Kosten für die Videoverhandlung? Keine mehr!

• Robenpflicht, persönliches Erscheinen, kritische Aufenthaltsorte während der Verhandlung – was ist erlaubt, was macht Probleme?

• Bekannte und neue Streitfälle rund um die Videoverhandlung

• Vorfeldarbeit: Anträge, Begründungspflicht, Rechtsmittellosigkeit und andere Formalien

• Kann eine „Hybrid-Pflicht“ angeordnet werden?

• Säumnisgefahr bei technischen Problemen

• Wie reagieren auf „freihändige“ Verfahrensgestaltung des Gerichts?

• Umgang mit Standardproblemen im Ablauf der Videoverhandlung

• Datenschutzproblematiken durch Einsatz von populären Plattformen

• Tipps und Tricks rund um einen gut abgebildeten Verfahrensablauf wie in Präsenz

Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter und stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht in Lübeck und Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Herr Möllenkamp ist langjährig gefragter Fachreferent im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Neben der Dozententätigkeit für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

Dieses Seminar ist Part 3 von 3:

7,5 Std. (3 x 2,5h) Arbeitsrecht – am 26.06.2025

Einzeln oder en bloc buchbar!
Je 2,5 h:
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen im Arbeitsrecht

  • Do., 26.06.25
  • 08:30 - 11:15
    • Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Part 2:

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • Do., 26.06.25
  • 11:45 - 14:30
    • Dr. Jürgen vom Stein

Zeitplan

Part 2:

Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • 11:45 - 14:30
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 1:

Aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen im Arbeitsrecht

  • 08:30 - 11:15
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
Part 3:

Olaf Möllenkamp: NEU: Die Videoverhandlung im Arbeitsrecht (§ 50a ArbGG) – Worauf Sie sich einstellen und achten müssen!

  • 15:00 - 17:45
  • inkl. 15 Minuten Pause
89,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer
7,5 Stunden Fortbildung für
267,00 €
zzgl. ges. Umsatzsteuer

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht:

Live online
  • Di., 15.07.25
  • 14:15 - 17:00
    • Olaf Möllenkamp
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Sonderkündigungsschutz
Live online
  • Do., 17.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Prof. Dr. Frank Bayreuther
  • Arbeitsrecht
  • 1 Einheit
Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung 2025 – eine Halbjahresbilanz
Live online
  • Mo., 21.07.25
  • 09:00 - 11:45
    • Dr. Christian Zieglmeier
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Auswirkungen des Koalitionsvertrages auf das Beitragsrecht im Unternehmen
Live online
  • Mi., 23.07.25
  • 09:30 - 12:15
    • Bettina Schmidt
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • 1 Einheit
Ruhens- und Sperrzeiten in der Arbeitslosenversicherung bei Beendigung und Ausscheiden aus dem anwaltlich geschickt gestalten!