Die bereits Mitte 2024 in Kraft getretene EU-KI-Verordnung („EU-KI-Gesetz“) gibt der Anwendung der viel gepriesenen Zukunftstechnologie KI eine deutliche Form vor. Nichts alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zahlreiche Regulierungen und auch Verbote ergeben sich, vieles wirkt unsystematisch und schlecht abgestimmt. Arbeitgeber werden daher bei der Umsetzung von KI-Projekten – nicht nur im Bereich Personal – die Vorgaben der EU-KI-Verordnung strikt zu beachten haben, anderenfalls drohen erhebliche Bußgelder. Die Verordnung greift damit unmittelbar und schwerpunktmäßig auch in den arbeitsrechtlichen Bereich des Unternehmens ein und berührt die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer auf zahlreichen Ebenen.
Das Seminar zeigt – ausgehend von der neuen EU-KI-VO – den Ordnungsrahmen des KI-Einsatzes im Unternehmen, die Fallstricke im Bereich der Anwendung von KI durch Mitarbeitende sowie die arbeitsrechtlichen Einschläge der VO im Individual- wie auch im kollektiven Bereich.
Im Einzelnen:
- Künstliche Intelligenz im Allgemeinen und in der Arbeitswelt
- Die EU-KI-Verordnung („EU-KI-Gesetz“) – Überblick über Systematik und Regulierungsansätze
- Ab wann gilt was der EU-KI-VO?
- EU-KI-VO versus DS-GVO – Abgrenzung zu datenschutzrechtlichen Fragen beim KI-Einsatz
- Typische Einsatzfelder von KI in arbeitsrechtlich relevanten Unternehmensbereichen
- Mitarbeiterüberwachung durch KI-Systeme und arbeitsrechtliche Zulässigkeit
- Probleme und Beschränkungen beim Einsatz von KI-Tools als Arbeitsmittel
- Beweisrechtliche Fragen und Umgang mit KI-Manipulationen
- Mitbestimmung bei KI im Allgemeinen und nach Art. 26 Abs. 7 der EU-KI-VO
- KI-Kompetenz, Schulungspflichten und Mitbestimmung nach Art. 4 EU-KI-VO und über § 96 Abs. 1a BetrVG
- v.a.m.