• Dienstag, 30. September 2025
  • von 14:15 bis 17:00 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht

Künstliche Intelligenz im Lichte der EU-KI-Verordnung und deutsches Arbeitsrecht

  • Arbeitsrecht

Die bereits Mitte 2024 in Kraft getretene EU-KI-Verordnung („EU-KI-Gesetz“) gibt der Anwendung der viel gepriesenen Zukunftstechnologie KI eine deutliche Form vor. Nichts alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt. Zahlreiche Regulierungen und auch Verbote ergeben sich, vieles wirkt unsystematisch und schlecht abgestimmt. Arbeitgeber werden daher bei der Umsetzung von KI-Projekten – nicht nur im Bereich Personal – die Vorgaben der EU-KI-Verordnung strikt zu beachten haben, anderenfalls drohen erhebliche Bußgelder. Die Verordnung greift damit unmittelbar und schwerpunktmäßig auch in den arbeitsrechtlichen Bereich des Unternehmens ein und berührt die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer auf zahlreichen Ebenen.

Das Seminar zeigt – ausgehend von der neuen EU-KI-VO – den Ordnungsrahmen des KI-Einsatzes im Unternehmen, die Fallstricke im Bereich der Anwendung von KI durch Mitarbeitende sowie die arbeitsrechtlichen Einschläge der VO im Individual- wie auch im kollektiven Bereich.

Im Einzelnen:

  • Künstliche Intelligenz im Allgemeinen und in der Arbeitswelt
  • Die EU-KI-Verordnung („EU-KI-Gesetz“) – Überblick über Systematik und Regulierungsansätze
  • Ab wann gilt was der EU-KI-VO?
  • EU-KI-VO versus DS-GVO – Abgrenzung zu datenschutzrechtlichen Fragen beim KI-Einsatz
  • Typische Einsatzfelder von KI in arbeitsrechtlich relevanten Unternehmensbereichen
  • Mitarbeiterüberwachung durch KI-Systeme und arbeitsrechtliche Zulässigkeit
  • Probleme und Beschränkungen beim Einsatz von KI-Tools als Arbeitsmittel
  • Beweisrechtliche Fragen und Umgang mit KI-Manipulationen
  • Mitbestimmung bei KI im Allgemeinen und nach Art. 26 Abs. 7 der EU-KI-VO
  • KI-Kompetenz, Schulungspflichten und Mitbestimmung nach Art. 4 EU-KI-VO und über § 96 Abs. 1a BetrVG
  • v.a.m.
Olaf Möllenkamp
Referent

Olaf Möllenkamp

Richter und stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht in Lübeck und Datenschutzbeauftragter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein

war nach Berufsausbildung zum Bankkaufmann und Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht zunächst Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein mit Schwerpunkt Strafrecht und wechselte 2003 an das Arbeitsgericht Lübeck. Herr Möllenkamp ist langjährig gefragter Fachreferent im Bereich Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Neben der Dozententätigkeit für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
  • Zusatznutzen
    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. 
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
  • Effizienz
    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

Newsletter

Mit uns immer informiert bleiben – topaktuell. relevant. praxisnah.

Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung; ACHTUNG: Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen. Hier gilt eine aktivierte Kamera als verbindliche Voraussetzung, um die persönliche Teilnahme nachweisen zu können.
    Dies dient sowohl der Identitäts- als auch Anwesenheitskontrolle

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht:

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    • Dr. Daniel Ludwig
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  • Mi., 12.11.25
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    • Olaf Möllenkamp
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  • Do., 13.11.25
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    • Dr. Rüdiger Linck
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  • Do., 13.11.25
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Vom Leasing-Fahrrad bis zur Bitcoin-Prämie – neue Formen von Incentives und ihre arbeitsrechtlichen Probleme