Nach langem politischem Streit ist seit Mitte 2024 der Umgang mit und Konsum von Cannabis als „Ampel-Gesetz“ teilweise gesetzlich legalisiert worden. Die neue Koalition 2025 hat zwar eine Evaluierung des Gesetzes zu Ende 2025 in Aussicht gestellt. Mit einer Abschaffung rechnet allerdings niemand. Ebenso wie beim Konsum anderer legaler Suchtstoffe stellt sich in Bezug auf Cannabis im Betrieb die Frage des rechtmäßigen Verhaltens am Arbeitsplatz oder spiegelbildlich die Frage danach, ob im betrieblichen Umgang mit Cannabis arbeitsvertragliche Pflichtenverstöße vorliegen können.
Das Seminar zeigt nach einem Jahr der praktischen Erprobung des Gesetzes die verschiedenen arbeitsrechtlichen Problematiken, die sich aus der geänderten rechtlichen Situation und die Auffassung der Gerichte in Bezug auf „Cannabis am Arbeitsplatz“ ergeben können. Es stellt hierneben den aktuellen Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf Drogen im Kontext des Arbeitsverhältnisses allgemein dar.
Im Einzelnen:
• Die (strafrechtliche) Gesetzesänderung betreffend Cannabis im Überblick
• Auswirkungen auf verschiedene arbeitsrechtliche Situationen: Mitbringen, Konsum, Weitergabe, Bewerben von Cannabis-Produkten im Betrieb
• Strafrechtliche Teil-Legalisierung = arbeitsrechtliche Unbedenklichkeit?
• Kündigungsperspektive trotz Teil-Legalisierung?
• Cannabis-Abhängigkeit als Krankheit und Auswirkungen auf prognostische Entwicklungen
• Außerdienstlichen Verhalten im Umgang mit Suchtstoffen und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
• Haftungsfragen bei Schäden infolge „Kiffen auf der Arbeit“
• Umgang mit Verdachtsfällen auf Beeinflussung der Arbeit durch Rauschmittel
• Ausgangspunkte der Rechtsprechung zum Umgang mit Drogen und Suchtstoffen
• Fragen der Mitbestimmung bei betrieblichen Anordnungen und im Rahmen von Gesundheitsschutzkonzepten