Die turnusmäßige Betriebsratswahl steht für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.05.2026 an. In zahlreichen mitbestimmten Unternehmen sind die Wahlvorstände zur Durchführung der Wahl bereits bestellt und haben ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Wahlverfahren, für sich schon nicht einfach gehalten, ist in den letzten Jahren nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG noch anspruchsvoller geworden. Es gilt die Binse, dass jede Wahl mit Fehlern behaftet ist. Doch nicht jeder Fehler führt zur Anfechtbarkeit, nicht jede Anfechtung greift durch, trotz Fehlern.
Der Arbeitgeber ist in dieser Situation nur Zaungast im eigenen Hause, obliegt die Wahl doch einzig dem Wahlvorstand. Das Seminar beleuchtet daher das Wahlverfahren, wie es durch den Wahlvorstand einzuhalten ist, zeigt typische Fehler und zeigt, wann eine Wahlanfechtung bei Vorkommen solcher Fehlern notwendig oder zumindest ratsam ist. Es ermöglicht die Beurteilung des Wahlablaufs durch den Zaungast Arbeitgeber.
Im Einzelnen:
- Rechtsgrundlagen des Wahlverfahrens
- Rechte und Pflichten des Wahlvorstandes
- Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers im Wahlverfahren und bei deren Vorbereitung
- Kosten und Freistellung für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer
- Vom Wählerverzeichnis bis zur Stimmabgabe – Ablauf der Betriebsratswahl
- Typische Fehlerquellen und Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber
- Wahlabbruch auf Arbeitgeberantrag und durch den Wahlvorstands selbst
- Wahlanfechtungsverfahren und Voraussetzungen
- Fragen der Sinnhaftigkeit einer Wahlanfechtung selbst bei Fehlern
- Fresh-Up: Neueste Entscheidungen des BAG zur Betriebsratswahl
- U.v.a.m.