Nahezu jedes Unternehmen befindet sich in der digitalen Transformation. Mit Blick auf die Einführung und Anwendung von IT-Tools hat der Betriebsrat umfassende Beteiligungsrechte. Umstritten ist hierbei oft, wie weit die Rechte des Betriebsrats reichen und wo die Grenzen sind. Zuweilen verzögert das die Einführung von IT erheblich. Zusätzliche Komplexität entsteht dadurch, dass viele IT-Tools Künstliche Intelligenz beinhalten. Das Seminar gibt einen Überblick darüber, welche „best practise“ mit Blick auf die Einführung von IT bestehen, welche Rechte der Betriebsrat hat und wo dessen Grenzen sind. Darüber hinaus wird aufgezeigt, was sich durch die Einführung von KI ändert und welche arbeitsrechtlichen Probleme gelöst werden müssen.
I. Ausgangspunkt: Technische Überwachungseinrichtung
II. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
III. Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 I Nr. 6 BetrVG
– Umfang des Mitbestimmungsrechts
– Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
– Abgrenzung zum Datenschutzrecht
IV. Best practise: Rahmen-BV-IT; Digitalisierungsvereinbarung?
V. Digitalisierung als Betriebsänderung
VI. Einführung von KI
– Anwendungsfelder von KI in der betrieblichen Praxis
– Welche Pflichten bestehen nach der KI-Verordnung?
VII. Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von KI
VIII. Best practise: Welche Prozesse haben sich in der Praxis bei der Einführung von KI etabliert?
IX. KI und Weisungsrecht
– Ausübung des Weisungsrechts durch KI?
– Die KI-Richtlinie als Gestaltungsmittel