Ob Fachkräftemangel, eine zu geringe Rente oder schlicht die Lust an der Arbeit auch nach dem offiziellen Renteneintrittsalter – immer mehr Beschäftigte arbeiten auch im an sich bereits begonnenen Ruhestand. Das arbeitsrechtliche System ist auf diesen Umstand nach wie vor nur unzureichend eingestellt. Besteht der Wunsch nach einer Verlängerung der Erwerbstätigkeit beim langjährigen Arbeitgeber oder zur Teilzeitarbeit bei einem neuen Arbeitgeber ergeben sich eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Problemen und zu bedenkenden sozialrechtlichen Folgen.
Das Seminar führt von der regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des Renteneintrittsalters durch die verschiedenen in der Praxis anzutreffenden Möglichkeiten einer weiteren Beschäftigung und gibt Tipps und Handlungsanweisungen zur beiderseitigen Risikominderung.
Im Einzelnen:
• Der „normale“ Renteneintritt – reguläres Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis – mit und ohne Probleme
• Die Regelaltersrente und Fragen der Altersdiskriminierung – BAG und EuGH im Einklang
• Auslegung von Altverträgen und Renteneintrittsklauseln „mit 65“
• Vorgezogene Renteneintritte – 45 Beitragsjahre und Schwerbehinderung
• Verlängerung beim bisherigen Arbeitgeber – Hinausschiebensvereinbarung(en) nach § 41 S. 3 SGB VI
• Weitere Befristungsmöglichkeiten des TzBfG – Risiken und Fallstricke
• Welche Sachgründe kommen bei Anschlussbefristung individuell in Betracht?
• Vom Angestellten zum freien Rentner-Mitarbeiter – Statusrechtliche Fragen der weiteren Zusammenarbeit in anderen Rechtsformen
• Exkurs: Mobile Rentner-Arbeitnehmer im Ausland
• Kündigungsausschluss wegen Rente oder wegen des Alters
• Und wenn er dann nicht geht? – Probleme wegen etwaiger Altersdiskriminierung
• Sozialrechtliche und steuerliche Folgen