Den Richtern im Arbeitsrecht wird immer vorgehalten, dass sie ohnehin alles vergleichen würden. Dort spricht vermutlich nur der Neid der Kolleginnen und Kollegen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der dortigen Anwaltschaft, welche auch ohne Vergleichsgebühr wirtschaftlich überleben müssen. Allerdings sind Vergleiche ein handwerkliches Ergebnis und keine Magie. Zunächst soll über das Grundhandwerk (z.B. Beendigungstatbestände; Urlaub; Abrechnung; Zeugnis) gesprochen werden. Um aus diesem Handwerk aber eine Kunst zu machen, soll über die kleinen Fehler mit manchmal großer Wirkung, aber auch den einen oder anderen dunklen Fleck (z.B. Aufklärungspflichten des Arbeitgebers, Vererblichkeit auch wenn noch alle gesund sind oder aber auch Konkurrenzfragen) gesprochen werden. Die meisten Probleme sind leicht gelöst. Man muss nur einmal gehört haben, dass es sie gibt und wie man sie lösen kann…