Das Seminar vermittelt die Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Die besondere Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung wird aufgezeigt. Krankheitsbedingte Kündigungen sind ohne die ordnungsgemäße Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht mehr denkbar. Aufgrund der Vielzahl der Entscheidungen des BAG sind Fallstricke in der anwaltlichen Beratung für eine optimale Vertretung zu beachten. Dargestellt werden die Fallgruppen Langzeiterkrankung, häufig kurzzeitige Erkrankungen, sowie krankheitsbedingte Kündigungen in Fällen der Schwerbehinderung und des tariflichen Sonderkündigungsschutzes.
Abgerundet wird das Seminar durch die neue Rechtsprechung des EuGH zur – krankheitsbedingten – Kündigung behinderter Menschen als mittelbare Diskriminierung wegen der Behinderung. Die Abgrenzung von Kündigungen wegen Krankheit gegenüber Kündigungen wegen einer Behinderung werden aufgeweicht. Hier zeichnet sich eine deutliche Tendenz ab, die sich auf die nationale Rechtsprechung auswirkt.
Gliederung:
I. Einleitung: Die Begriffe der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Behinderung
II. Soziale Rechtfertigung der Kündigung wegen Krankheit nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
III. Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei krankheitsbedingten Kündigungen
IV. Kündigung wegen Suchterkrankungen
V. Die außerordentliche Kündigung (mit sozialer Auslauffrist)
VI. Krankheitsbedingte Kündigungen als (mittelbare) Diskriminierung wegen der Behinderung; neue Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs
VII. Besonderheiten bei der krankheitsbedingten Kündigung schwerbehinderter Menschen