• Mittwoch, 4. Juni 2025
  • von 09:30 bis 12:15 Uhr
  • geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 Abs. 2 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht

Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken – praktische Hinweise zur Versorgungsoptimierung aus anwaltlicher

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Mitglieder von Versorgungswerken ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Regelaltersrente ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. 

Für Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken – wie Ärzten, Architekten, Apothekern und Rechtsanwälten – gelten hier andere Regelungen als im System der gesetzlichen Rente, wie es im SGB VI geregelt ist. Der arbeitsrechtliche Aspekt dieses Live-Online-Seminars liegt in der Beratungssituation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor allem bei § 41 SGB VI, der eine arbeitsrechtliche Kündigung aufgrund der Möglichkeit des Altersrentenbezugs ausschließt und der an sich eine arbeitsrechtliche Regelung in einem Sozialgesetzbuch, hier dem SGB VI, darstellt. Diese Regelung gilt aber nur für gesetzlich Versicherte und nicht für berufsständisch Versicherte. Auch wenn bereits eine vorzeitige Altersrente bezogen wird, ergeben sich im Hinblick auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses Besonderheiten, die im Seminar erläutert werden.

Dieses Online-Seminar zeigt die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Unterschiede zwischen den Renten (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) im System der gesetzlichen Rentenversicherung und den Besonderheiten in den berufsständischen Versorgungswerken auf. Darüber hinaus behandelt das Seminar auch die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuerungen bei den Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die es ab dem 01.01.2023 auch für gesetzlich Versicherte möglich machen, weiterzuarbeiten und gleichzeitig bereits eine Altersrente zu beziehen. 

Das Live-Online-Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Mitglieder von Versorgungswerken und gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung berufsständisch versicherter Mandanten als auch in eigener Sache als Rechtsanwälte wichtig sind. Unter anderem wird auch erläutert, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich Versicherte und berufsständisch Versicherte früher in die Altersrente gehen können, wie der Abschlag bei vorzeitigen Altersrenten berechnet werden kann, wann sich ein Zuwarten bis zur regulären Altersrente lohnt. Auch wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Beitragszahlung durch berufsständisch Versorgte in die gesetzliche Rentenversicherung möglich und sinnvoll ist bzw. für wen sich eine Zusatzversicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt. So wird auch aufgezeigt werden, dass berufsständisch Versorgte, und somit auch Rechtsanwälte, im Alter Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen können, wenn sie nicht nur eine Versorgung aus dem Versorgungswerk beziehen.

Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten im System der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken

  • Unterschiede zwischen beiden Systemen (gesetzliche Rentenversicherung/Versorgungswerke)
  • Was ist bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten zu beachten!
  • Neue Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2023 – gleichzeitig Arbeiten und Altersrente beziehen auch für gesetzlich Versicherte
  • Wechsel in das System der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Auswirkung auf Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter
  • Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken
  • Besonderheiten bei der arbeitsrechtlichen Kündigung wegen Altersrentenbezug und Altersgrenzenregelungen in Arbeitsverträgen für Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken (§ 41 SGB VI)
Bettina  Schmidt
Referentin

Bettina Schmidt

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn

ist seit 1997 in eigener Kanzlei tätig (näheres unter www.kanzlei-bettina-schmidt.de). Frau Rechtsanwältin Bettina Schmidt hat zahlreiche Bücher und andere Publikationen im Arbeits- und Sozialrecht zu den Themen Scheinselbständigkeit, Freie Mitarbeit und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger veröffentlicht, u.a. „Gestaltung und Durchführung des BEM“, C. H. Beck, 3. Auflage 2022 Mitautorin „Münchener

Ihre Vorteile

Live-Online-Seminare

  • Umfang
    Sie erhalten zu jedem 2,5h Live Online-Vortrag eine PowerPoint-Präsentation und/oder ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösungen (jeweils als PDF) sowie jeweils ein Zertifikat
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    7,5h an einem Tag – wie in den Präsenzveranstaltungen, nun aber bequem aus dem Büro, von zuhause oder einem Ort Ihrer Wahl. Ihr Live Online Seminar ganz ohne Zeitaufwand, Reise- oder Übernachtungskosten. Alle Themen sind dabei aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie unser attraktives Angebot mit unserer 100 % Durchführungsgarantie.
  • FAO
    Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie gem. § 15 Abs. 2 FAO Live Online absolvieren. Live Online entspricht zu 100% dem Präsenzunterricht.
  • Flexibilität
    Teilnahme an jedem Ort der Welt mit guter Internetverbindung. Sie können sich kurzfristig bis zum Beginn des Seminars anmelden. Stornierungsmöglichkeit bis zum Erhalt Ihrer Zugangsdaten, i. d. R. also bis zu einem Werktag vor dem eigentlichen Seminartermin möglich – absolute Flexibilität.
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    Jeder 2,5h Slot wird von einem anderen Referierenden betreut und behandelt ein anderes Schwerpunktthema. Unsere namhaften Referentinnen und Referenten bringen Ihnen ihr Wissen kurzweilig und „auf den Punkt“ näher, tagesaktuell und interaktiv.

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Zum Ablauf

Zugangsdaten: Einen Werktag vor dem Seminartag erhalten Sie von uns eine Einladungs-E-Mail mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“).

Zudem erhalten Sie mit der E-Mail die PPP des Referenten! Sie können die PPP (PowerPoint Presentation) selbst ausdrucken, um das Seminar besser zu verfolgen und um sich Notizen zu machen!
Anmerkung: U.U. erhalten Sie anstelle einer PPP ein Skript oder eine Fallsammlung mit Lösung des Referenten.

Testen Sie im Vorfeld die Anwendung von ZOOM auf Ihrem Gerät! Hierzu senden Sie uns an eine EMAIL an info@juristische-fachseminare.de mit der Überschrift „TEST ZOOM im Vorfeld“!
Dann senden wir Ihnen den Zugang zu einem aktuell laufenden Seminar. Über die Zugangsdaten können Sie sofort in realiter testen, ob der Zugang zu ZOOM funktioniert! Achtung: Der Test ist kostenlos! Er dient nur der Überprüfung Ihres Zugangs zu unseren LIVE ZOOM Seminaren! Eine Teilnahmebestätigung wird hierfür selbstverständlich nicht erstellt!

Unserer Support hilft Ihnen gerne: INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Sie sollten beim ersten Besuch ca. 10 Minuten vor Beginn des Seminars über die Zugangsdaten dem Seminar beitreten. Vor dem Seminar erklären wir Ihnen die AUDIO-, VIDEO- und CHAT-Funktionen von ZOOM, insbesondere wie Sie Ihre Teilnahme sicherstellen und wie Sie kommunizieren können!
Telefonischer Support durch uns unter INFO-Telefon (0228) 919 11 19.

Dann geht  es los! Fast wie in einem Präsenzseminar: Sie sehen die PPP und den Referenten! Sie können mit dem Referenten oder anderen Teilnehmern kommunizieren – alles ohne Reiseaufwand und mit hoher Flexibilität!

Zeitplan: siehe oben!

Zertifikat

Anwesenheitsnachweis:
Sie müssen dreimal – jeweils nach mündlicher Aufforderung – Ihren Vor- und Familiennamen in den CHAT eintragen und dies an Juristische Fachseminare (oder an ALLE, falls Ihnen dies nicht gelingt) versenden! Achtung: Ihre Nachricht wird nur versandt, wenn Sie die ENTER-Taste nach der Texteingabe drücken! Nur wenn Sie Ihre Anwesenheit in dieser Form bekundet haben, können wir Ihnen das Zertifikat ausstellen.
Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an uns: Tel: 0049 228 919 11 19.

Zertifikat:
Ihr Zertifikat erhalten Sie nicht sofort nach dem Vortrag, sondern nach Prüfung Ihrer Anwesenheit nach einigen Werktagen per E-Mail an Ihre angegebene Adresse.

Technische Voraussetzungen

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern (alternativ: Kopfhörer, Headset)
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): keine Bedingung

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine „on-demand“-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden! Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insbesondere auf diese einzelne Anwendung („on-demand“-Dienst).

Weitere Seminare zu den Rechtsgebieten Arbeitsrecht oder Sozialrecht:

Live online
  • Di., 08.07.25
  • 09:15 - 12:00
    • Dr. Thomas Banse
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • 1 Einheit
Vorsicht – Stolperfallen im Insolvenzarbeitsrecht
Live online
  • Do., 10.07.25
  • 15:30 - 17:00
  • Arbeitsrecht
  • 4 Einheiten
  • Einzeln buchbar
Part 4 von 4:
Prof. Dr. Christian Picker: Was ist Arbeitszeit?
Live online
  • Do., 10.07.25
  • 09:30 - 11:00
  • Arbeitsrecht
  • 4 Einheiten
  • Einzeln buchbar
Part 1 von 4:
Dr. Fabian Pulz: Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichbehandlung – AGG und Teilzeit
Live online
  • Do., 10.07.25
  • 11:15 - 12:45
  • Arbeitsrecht
  • 4 Einheiten
  • Einzeln buchbar
Part 2 von 4:
Prof. Dr. Christian Arnold, LL.M.: KI und Chatbots – Chancen und Risiken im Arbeitsrecht