Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts, der für den Annahmeverzug zuständig ist, hat während der Pandemie die Bedeutung des Annahmeverzuges zeigen können. Daneben gibt es seit einigen Monaten eine deutliche Tendenz im Rahmen des Annahmeverzuges, den böswillig unterlassenen Zwischenverdienst als neue Baustelle nicht mehr zu entdecken, sondern auszubauen. Ein tiefes Erstaunen versetzt den Dozenten immer wieder, dass beim Annahmeverzug zahlreiche Tatbestandsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Examens vermutlich genannt werden konnten, zwischenzeitlich aber im Zustand tiefer Entspannung wieder vergessen wurden. Dies führt nicht selten dazu, dass Parteien im Rahmen von Prozessen viel dichter an der Straftat des § 266a StGB (ja, nachlesen!) sind, als ihnen lieb sein sollte. Außerdem ist der Dozent entschlossen, allen Hörerinnen und Hörern § 11 KSchG als Spezialnorm nahezubringen und den Unterschied zwischen Schadensersatz und Annahmeverzug als unterschiedliche Streitgegenstände bewusst zu machen.