Das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse ist geprägt durch europarechtliche Einflüsse, verfassungsrechtliche und politische Zielsetzungen und das Spannungsverhältnis zwischen den unternehmerischen Interessen des Arbeitgebers und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Arbeitnehmers. Immer wieder sind dabei auch Fragen der Gleichbehandlung zu stellen.
In prozessualer Hinsicht und mit Blick auf den Schutz des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses vor übermäßigen Belastungen ist die anwaltliche Beratung zu diesem Themenkreis herausfordernd.
Das Seminar knüpft an die Grundlagen und jüngsten Änderungen des Teilzeitrechts an und thematisiert aktuelle Entscheidungen, auch zu Fragen der Vergütung von Teilzeitkräften.