Das Befristungsrecht bleibt in Bewegung. Können befristete Arbeitsverträge digital geschlossen werden? Wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Vertrag sein? Und kann eine sachgrundlose Befristung auch für mehr als zwei Jahre vereinbart werden? Das Seminar greift diese und weitere Fragen auf, insbesondere
- Aktueller Stand der Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot
- Schriftform – Zulässigkeit der elektronischen Signatur?
- Befristung wg. Eigenart der Arbeitsleistung: herausgehobene Führungsfunktion als Befristungsgrund?
- Tarifliche Erweiterung der sachgrundlosen Befristung unter weiteren Bedingungen
- Altersgrenze 65 -Transparenzgebot und Schadensersatzanspruch
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Urlaubsgewährung über Vertragsende hinaus?
- Beginn und Ende des sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses
Das Seminar bringt die Teilnehmer auf den aktuellen Stand und gibt praktische Hinweise für die befristungsrechtliche Beratung.