Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken
Sowohl für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für Mitglieder von Versorgungswerken ist das (vorzeitige) Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor dem Erreichen der Regelaltersrente ein aktuelles Thema, da in den nächsten Jahren die sog. „Babyboomer“-Generation in den Ruhestand gehen wird. So gibt es großen Beratungsbedarf auch im Hinblick auf den „richtigen“ Zeitpunkt und die Höhe der Abschläge.
Für Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken – wie Ärzten, Architekten, Apothekern und Rechtsanwälten – gelten hier andere Regelungen als im System der gesetzlichen Rente, wie es im SGB VI geregelt ist. Der arbeitsrechtliche Aspekt dieses Live-Online-Seminars liegt in der Beratungssituation bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und gibt praktische Hinweise zur Versorgungsoptimierung aus anwaltlicher Sicht für beide Versichertengruppen einschließlich der Berechnung von Abschlägen. Dieses Online-Seminar zeigt auch die wesentlichen sozialrechtlichen Unterschiede zwischen den Renten (Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten) im System der gesetzlichen Rentenversicherung und den Besonderheiten in den berufsständischen Versorgungswerken auf. Darüber hinaus behandelt das Seminar auch die seit 2023 neu geregelten Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die es auch für gesetzlich Versicherte möglich machen, weiterzuarbeiten und gleichzeitig bereits eine Altersrente zu beziehen.
Das Live-Online-Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und für Mitglieder von Versorgungswerken und gibt viele praktische Tipps, die für die Beratung berufsständisch versicherter Mandanten als auch in eigener Sache als Rechtsanwälte wichtig sind. Unter anderem wird auch erläutert, unter welchen Voraussetzungen gesetzlich Versicherte und berufsständisch Versicherte früher in die Altersrente gehen können, wie der Abschlag bei vorzeitigen Altersrenten berechnet werden kann, wann sich ein Zuwarten bis zur regulären Altersrente lohnt. Auch wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine freiwillige Beitragszahlung durch berufsständisch Versorgte in die gesetzliche Rentenversicherung möglich und sinnvoll ist bzw. für wen sich eine
Zusatzversicherung im System der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt. So wird auch aufgezeigt werden, dass berufsständisch Versorgte, und somit auch Rechtsanwälte, im Alter Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sparen können, wenn sie nicht nur eine Versorgung aus dem Versorgungswerk beziehen.
– Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten im System der gesetzlichen Rentenversicherung und in den berufsständischen Versorgungswerken
– Unterschiede zwischen beiden Systemen (gesetzliche Rentenversicherung/Versorgungswerke)
– Was ist bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten zu beachten!
– Neue Regelungen zu den Hinzuverdienstgrenze ab dem 01.01.2023 – gleichzeitig Arbeiten und Altersrente beziehen auch für gesetzlich Versicherte
– Wechsel in das System der gesetzlichen Rentenversicherung
– Zusätzliche freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
– Auswirkung auf Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter
– Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsrente in den berufsständischen Versorgungswerken
– Besonderheiten bei der arbeitsrechtlichen Kündigung wegen Altersrentenbezug und Altersgrenzenregelungen in Arbeitsverträgen für Versicherte in den berufsständischen Versorgungswerken (§ 41 SGB VI)