Sie vertreten anwaltlich außergerichtlich oder gerichtlich die Interessen eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers? Dann sind sichere Kenntnisse auch der sich an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht stellenden Themenbereiche unabdingbar. Denn fast jedes arbeitsrechtliche Mandant weist Berührungspunkte zum Sozialrecht auf. Erst die vollständige Kenntnis auch der sozialrechtlichen Auswirkungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen und der verschiedenen Handlungsoptionen gewährleistet den Erfolg Ihrer anwaltlichen Tätigkeit. In dem insgesamt dreiteiligen Seminar werden die einzelnen Schnittpunkte von Arbeits- und Sozialrecht detailliert beleuchtet und praxisrelevant anhand ausführlicher Unterlagen aufbereitet. Von hohem Interesse ist das Seminar aber auch für Fachanwälte für Sozialrecht, die Mandanten mit Bezug zu unterschiedlichen Bereichen des Sozialrechts im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits-/Beschäftigungsverhältnissen vertreten, sei es, dass es um den drohenden Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III geht oder um einen anstehenden Bezug von Grundsicherungssicherungsleistungen, aber auch um taktisch kluges Agieren zur Überbrückung eines Zeitraumes bis zu einem möglichen Rentenbeginn.
Arbeitsrechtliches Mandat – Fallen und Tücken durch den Bezug von Sozialleistungen – Teil 2
Alles rund um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III
Im Einzelnen:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) nach dem SGB III – Wann entsteht ein Anspruch?
- Antragstellung verzögern oder lieber gleich Leistungen beantragen
- Mit welcher Dauer entsteht ein Alg-Anspruch?
- Höhe des Alg-Anspruchs
- Wie wirken sich widerrufliche und unwiderrufliche Freistellungen durch den Arbeitgeber auf den Alg-Anspruch aus?
- Wie wirken sich Unterbrechungen des Bezuges von Alg auf die Höhe aus?
- Wie wirken sich arbeitsrechtliche Entscheidungen, zB Vergleiche vor dem Arbeitsgericht, gegebenenfalls auf Begründung und Höhe eines Alg-Anspruchs aus?
- Wirkungen von arbeitsgerichtlichen Vergleichen auf das Sozialrecht
- Alles rund um die Sperrzeit – Voraussetzungen, einzelne Sperrzeittat-bestände, Rechtsfolgen – Vermeidung von Sperrzeiten durch geschicktes Taktieren im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie vor dem Arbeitsgericht