Sie vertreten anwaltlich außergerichtlich oder gerichtlich die Interessen eines Arbeitnehmers oder Arbeitgebers? Dann sind sichere Kenntnisse auch der sich an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht stellenden Themenbereiche unabdingbar. Denn fast jedes arbeitsrechtliche Mandant weist Berührungspunkte zum Sozialrecht auf. Erst die vollständige Kenntnis auch der sozialrechtlichen Auswirkungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen und der verschiedenen Handlungsoptionen gewährleistet den Erfolg Ihrer anwaltlichen Tätigkeit. In dem insgesamt dreiteiligen Seminar werden die einzelnen Schnittpunkte von Arbeits- und Sozialrecht detailliert beleuchtet und praxisrelevant anhand ausführlicher Unterlagen aufbereitet.
Schnittpunkte Arbeits-/Sozialrecht Teil 1
Arbeitsrechtliches Mandat – Fallen und Tücken durch den Bezug von Sozialleistungen – Teil 1
Alles rund um einen (ergänzenden) Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sowie die Erschwernisse für ein arbeitsrechtliches Mandat im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Anspruchsübergang gemäß § 115 SGB X auf den Sozialleistungsträge mit all ihren Auswirkungen auf den Arbeitnehmer
Inhalte im Einzelnen:
• Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses – Und nun? Welche Sozialleistungen – von Kranken- und Verletztengeld bis Altersrente etc. – kommen in Betracht und unter welchen Voraussetzungen? Welche Aspekte sollte die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigen?
• Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen / ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) während eines Arbeitsverhältnisses und nach dessen Beendigung – Ansprüche wahren. Ein-bezogen werden auch die durch den Koalitionsvertrag anstehenden Veränderungen. Insbesondere: Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB II – clever vorbauen!
• Gesetzlicher Anspruchsübergang nach § 115 SGB X, seine Tücken und Vor-teile bis hin zu den Auswirkungen auf arbeitsgerichtliche Prozesse – von Prozessführungsbefugnis über Prozessstandschaft bis zu PKH:
Welche Ansprüche kann ein Arbeitnehmer, der Sozialleistungen erhält, überhaupt noch im eigenen Namen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen und gegebenenfalls einklagen?
Liegt überhaupt eine rechtmäßige Bewilligung von Sozialleistungen vor (nur dann tritt der gesetzliche Anspruchsübergang ein)?
Wie wirkt sich ein Anspruchsübergang zB auf Prozesskostenhilfeanträge im arbeitsgerichtlichen Verfahren aus?
Unterlegt mit ganz konkreten Berechnungsbeispielen
• Pflichten des Arbeitsnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – mögliche Leistungsansprüche nicht verkürzen
Hinweis:
Mo, 30. Juni 2025, 09:30-12:15 Uhr: Schnittpunkte Arbeits-/Sozialrecht – Arbeitsrechtliches Mandat – Fallen und Tücken durch den Bezug von Sozialleistungen Teil 2
Di, 02. September 2025, 09:15-12:00 Uhr: Schnittpunkte Arbeits-/Sozialrecht – Arbeitsrechtliches Mandat – Fallen und Tücken durch den Bezug von Sozialleistungen Teil 3