Auch nach der Corona-Pandemie ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. In diesem Zusammenhang ergeben sich umfassende arbeitsrechtliche Probleme. Zu klären ist, ob der Arbeitgeber einseitig die Arbeit im „Home-Office“ anordnen kann und/oder ob der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, im „Home-Office“ zu arbeiten. Es wird dargestellt, welche Fallstricke bei der Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen zum Homeoffice auftreten und welche Pflichten aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsschutz und der Arbeitsstättenverordnung zu beachten sind. Abgerundet wird der arbeitsrechtliche Teil des Seminars mit Fragen zum Mitbestimmungsrecht des Personal-und Betriebsrats im Zusammenhang mit dem „Home-Office“.
Gleichzeitig besteht Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier hat sich insbesondere in den letzten Jahren eine umfassende Rechtsprechung des BSG zum Themenbereich „Home-Office“ entwickelt. Es stellt sich jedoch auch die Frage, ob etwa der Weg zum Kindergarten in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert ist.
Mit diesem Seminar werden umfassend und praxisnah die arbeits- und sozialrechtlichen Probleme zum Thema „Home Office“ dargestellt. Dazu werden Prüfschemen, eine umfassende Präsentation, die aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise an die Hand gegeben.
Referenten:
- Anja Euler
- Willi Johannes Kainz
Dr. Anja Katharina Euler, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dozentin und Mitautorin mehrerer Fachbücher zum Arbeitsrecht. Dazu gehören u.a. der „neue Kommentar zum gesamten Arbeitsrecht“ und „das arbeitsrechtliche Mandat“. Sie ist Lehrbeauftragte an der Universität Konstanz im Fachbereich Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit sowie Lehrbeauftragte der dualen Hochschule Baden-Württemberg. Seit Anfang 2000 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen, berät mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, v.a. berät und vertritt Sie Ihre Mandanten bundesweit in den Schnittstellenbereichen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Willi Johannes Kainz ist Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht in München und blickt auf eine langjährige Erfahrung als Sozialrichter und „Unfallrichter“ zurück. Daneben ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen unter anderem in einem Großkommentar zur gesetzlichen Unfallversicherung. Herr Kainz ist seit 1989 regelmäßig in der juristischen Fortbildung tätig.
Inhalt:
Arbeitsrecht:
- Homeoffice und mobile Arbeiten
- Arbeitsvertragliche Regelungen zum Home Office
- Arbeitsschutz-und Arbeitssicherheit
- Arbeitszeitregelungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebs/Personalrats
Sozialrecht:
- versicherte Tätigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Recht-
sprechung des BSG - Gesundheitserstschaden, Unfallkausalität, Theorie der wesentlichen Bedingungen,
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Verletztenrente und MdE
- aktuelle Rechtsprechung und Hinweise auf die aktuellen Änderungen im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung
- verfahrensrechtliche Hinweise, Gutachten nach § 109 SGG
- Probleme der Arbeitssicherheit unter Beteiligung der Unfallversicherungsträger