Nach dem Stichtag 1.1.2022 ergehen mehr und mehr Entscheidungen zur Umsetzung der beiden Richtlinien zum Warenkauf und zu Digitalem. Der Dozent beleuchtet diese Judikatur. Er nimmt überdies zentrale aktuelle Urteile auch des BGH auf und zeigt, ob und inwieweit sich deren Aussagen auf die neue Rechtslage übertragen lassen.
Der Kurs eignet sich für die Fachanwaltschaften Verkehrs-, Agrar- und Versicherungsrecht. Denn der Dozent geht nicht nur auf Besonderheiten beim Tierkauf ein. Er beleichtet überdies Fragestellungen rund um spezifische Versicherungsprodukte von Neuwagen- und Gebrauchtwagenhändlern bis hin zur Produkthaftpflichtversicherung beim drohenden Regress des Letztverkäufers gegen den Hersteller beim Verbrauchsgüterkauf.
Gegenstand des Seminars sind insbesondere:
- Übergangsrecht
- Mangelbegriff
- Nacherfüllung
- Rücktrittsgründe
- Sachmangel und Rechtsbehelfe bei Waren mit digitalen Elementen im Verbrauchsgüterkauf
- Fortbestehende Abgrenzungsschwierigkeiten (neu – gebraucht)
- Verlängerung der Beweislastumkehr und Sonderfall Tierkauf, § 477 BGB
- Informationspflichten und Formerfordernisse für negative Beschaffenheitsvereinbarungen, § 476 Abs. 1 S. 2 BGB
- Informationspflichten und Formerfordernisse bei rechtsgeschäftlichen Verjährungserleichterungen, § 476 Abs. 2 S. 2 BGG
- Rückgriff des Unternehmers
- Sonderbestimmung für Garantien
- Erfüllungsort im materiellen Sinne und im Prozessrecht