Skript zum Selbststudium plus Lernerfolgskontrolle
geeignet für 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 4 im Familienrecht
Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Franz Roßmann, Fachanwalt für Familienrecht, Volkach, u.a. Autor von Taktik im familiengerichtlichen Verfahren, 5. Aufl. 2020
Die anwaltliche Tätigkeit findet in Zeiten von Corona nur reduziert statt. Die Gerichte verhandeln nicht bzw. haben die Termine verschoben.
Natürlich kann man auch versuchen, bereits eingeleitete gerichtliche Verfahren ohne mündliche Verhandlung abzuschließen. Diesbezüglich kommen Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite in Betracht und eine Abwicklung über § 278 Abs. 6 ZPO; im Übrigen aber auch Entscheidung der Gerichte im schriftlichen Verfahren. Dies ist selbst bei Scheidungen nicht ausgeschlossen.
Die Coronakrise hatte im Übrigen zur Folge, dass die Aktienmärkte eingebrochen sind. Dies kann im Einzelfall erhebliche Vermögensverluste für die Mandanten zur Folge gehabt haben. Derartige wirtschaftliche Vorgänge sind bei einem Scheidungsverfahren unbedingt im Auge zu behalten. Es kann in Betracht kommen, dass ein Scheidungsantrag zurückgenommen werden muss, um für den Mandanten neue günstigere Stichtage zu schaffen. Umgekehrt müssen Anwälte auf der Gegenseite dies unbedingt verhindern.
Strategische Hinweise dazu und zu weiteren Bereichen des Familienrechts finden Sie im Skript!
Leider ist noch gar nicht abzusehen, in wie viele Lebensbereichen die Corona-Krise ausstrahlt und welche Probleme diesbezüglich noch auf uns zukommen. Aktuell sind viele Familien am überlegen, wie sie die Betreuung und Gesundheit ihrer Kinder im Hinblick auf geschlossene Kindergärten und Schulen in den nächsten Wochen gewährleisten. Dies dürfte insbesondere für allein betreuende Eltern einige Herausforderungen mit sich bringen; vielleicht bringt die Krise zerstrittene Eltern aber auch wieder auf die Idee, in Sachen Betreuung der Kinder stärker zu kooperieren. Dann könnte man der Krise einen positiven Aspekt abringen.
Aus dem Inhalt:
Vorbemerkung
Verfahrenskostenhilfe
Der Verfahrenskostenvorschuss
Das Verfahren in Ehesachen
a. Der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens
b. Corona-Hinweis 1: Scheidung ohne Anhörung
c. Corona-Hinweis 2: Stichtage für den Zugewinnausgleich
Unterhaltsachen
a. Auskunft
b. Kindesunterhalt
c. Ehegattenunterhalt
d. Abänderungsverfahren
Corona-Hinweis 3: Einkommensverluste
Kindschaftssachen
Corona-Hinweis 4: Umgang in der Coronakrise
Ehewohnung und Haushaltsgegenstände
Gewaltsschutzsachen
Corona-Hinweis 5: Gewaltschutz in der Coronakrise
a. Die Ausgangslage
b. Anordnungen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
c. Verfahrenseinleitender Antrag
d. Einstweilige Anordnung
e. Mitteilung an die Polizeibehörde, § 216a FamFG
Zugewinnausgleich
Ansprüche des Nebengüterrechts
Umfang: 137 Seiten
10 Fragen im Multiple Choice-Verfahren (Antwort-Wahl-Verfahren)
Lernerfolgskontrolle-Rücksendung bis zum 15. Dezember 2020 an Juristische Fachseminare.
Bei Erfolg erhalten Sie von uns Ihr Zertifikat!
Format | Skript(e) zum SELBSTSTUDIUM für 5h mit Lernerfolgskontrolle |
Preis | € 99,- zzgl. ges. Umsatzsteuer |
Umfang | einschl. PDF-Skript(e), Zertifikat |
FAO | Maximal 5h werden gem. § 15 Abs. 4 FAO pro Fachgebiet anerkannt. |
Flexibilität | jederzeit und an jedem Ort umsetzbar! |