Der Tenor unserer Teilnehmer:

"Ganz sicher werde ich auch für meine jährlichen Fortbildungen wieder auf die Juristischen Fachseminare zurückkommen und danke Ihnen und den Dozenten noch einmal für die tadellose Organisation und die Vermittlung umfassenden Wissens zum Bau- und Architektenrecht! Ich habe mich stets auf die Lehrgangstage und die einzelnen Themen (sowie die übermittelten Praxistipps) gefreut und empfand es überhaupt nicht als Problem, dass der Lehrgang rein "virtuell" stattfand. Die Zeitersparnis war für mich dadurch enorm." August 2021

94% unsere TeilnehmerInnen an unseren Live Online Fachanwaltslehrgängen fanden den Lehrgang "Ausgezeichnet" bzw. "Gut"! 
Basis: Anonyme Befragung der Teilnehmer am Ende von sechs Online Fachanwaltslehrgängen Juni 2021

56. Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht 2025

Fachanwalts-Lehrgang in 10Unterrichtseinheiten verteilt auf 9Monate

Zugleich zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Fachgebiet Bau- und Architektenrecht;
die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

14. März 2025 bis 18. Oktober 2025

Neuer Lehrgang - Anmeldung möglich!

Warum ONLINE?

Was bisher in Präsenz stattfand, findet nun LIVE ONLINE statt. Das bedeutet:

  • Teilnahme von zuhause, aus dem Büro oder von einem anderen Ort Ihrer Wahl mit guter Internetverbindung!
  • Kein Zeitaufwand für Anreise, kein Stau oder Verspätung, keine Parkplatzsuche!
  • Keine Reise- und Übernachtungskosten!
  • Sicherheit in Pandemie-Zeiten
  • Fazit: ähnlich wie Präsenz, nur sicherer, bequemer, flexibler und preiswerter! 

1. Unterrichtsblock

Fr, 14. März 2025
Sa, 15. März 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

2. Unterrichtsblock

Fr, 25. April 2025
Sa, 26. April 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

3. Unterrichtsblock

Fr, 16. Mai 2025
Sa, 17. Mai 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

4. Unterrichtsblock

Fr, 13. Juni 2025
Sa, 14. Juni 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

5. Unterrichtsblock

Fr, 27. Juni 2025
Sa, 28. Juni 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

6. Unterrichtsblock

Fr, 18. Juli 2025
Sa, 19. Juli 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

7. Unterrichtsblock

Fr, 22. August 2025
Sa, 23. August 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

8. Unterrichtsblock

Fr, 12. September 2025
Sa, 13. September 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

9. Unterrichtsblock

Fr, 26. September 2025
Sa, 27. September 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

10. Unterrichtsblock

Fr, 17. Oktober 2025
Sa, 18. Oktober 2025

08.00-15.00 Uhr (6h)
08.00-15.00 Uhr (6h)

Referenten und Inhalte:

Dr. Bernhard von Kiedrowski

  • Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts
  • Fragen zur Bauzeit
  • Mängelrechte
  • Insolvenz am Bau

Stefan Geheeb

  • Vergaberecht
  • VOB/A
  • VOF
  • Rechtsschutzverfahren

Dr. Maximilian Müller

  • Bauträgerrecht

Ralf Averhaus / Nicolas Störmann

  • Recht der Architekten und Ingenieure

Dr. Steffen Jankowiak

  • Bauprozessrecht
  • Verfahrensrecht
  • Das selbständige Beweisverfahren

N.N.

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht

Leistungskontrollen:

Die erforderlichen Leistungskontrollen erfolgen im Anschluss an den Lehrgang an fünf Orten:
Berlin, Bonn, Hamburg, Frankfurt/M., München.

Klausur 1

Do, 13. November 2025

8.30-13.30 Uhr (5h)

Klausur 2

Fr, 14. November 2025

8.30-13.30 Uhr (5h)

Klausur 3

Sa, 15. November 2025

8.30-13.30 Uhr (5h)

  • Die Korrektur der Klausuren wird ca. 2 Monate in Anspruch nehmen. 

Attraktive Teilnahmegebühren einschließlich umfangreicher, aktueller Tagungsunterlagen:

€ 1.740,- zzgl. ges. USt für Junganwälte* bis 3 Jahre Zulassung
€ 1.990,- zzgl. ges. USt für alle übrigen Rechtsanwälte
€ 1.440,- zzgl. ges. USt für Referendare* und Assessoren* (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
€    300,- zzgl. ges. USt für die erforderlichen drei Klausuren

*Maßgeblich ist Ihr Status zum Zeitpunkt der Anmeldung!

10 % Mehrbucherrabatt bei Fachanwaltslehrgängen auf die zu entrichtende Teilnahmegebühr
- ab der 2. gleichzeitigen Anmeldung (Kanzlei/Unternehmen/Bekannte/Freunde etc.) oder
 - für Teilnehmer an unseren bisherigen Fachanwaltslehrgängen

Für jeden Unterrichtsblock und die Klausuren erhalten Sie automatisch eine separate Rechnung.

Schriftliche Stornierungen bis 1 Monat vor Lehrgangsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von € 75,- zzgl. gesetzl. USt. berechnet. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Warum mit ZOOM?

Wir benutzen ZOOM, weil die Software zuverlässig, sicher und führend ist.

Wir benutzen keine "on-demand"-Dienste von Zoom, d.h. die Seminare können nicht nachträglich abgerufen werden!
Die Bedenken von deutschen Datenschutzbehörden beziehen sich insb. auf diese einzelne Anwendung ("on-demand"-Dienst).

Technische Voraussetzungen/Bedingungen:

  • stabile Internetverbindung
  • Lautsprecher/Kopfhörer
  • Mikrofon (zum Fragen und Antworten)
  • Kamera (Diese muss grundsätzlich während des Unterrichts zur Überprüfung Ihrer Anwesenheit eingeschaltet sein. Sie müssen dabei zu sehen und zu erkennen sein!)
  • Zoom Client Software oder Webbrowser: Lesen Sie hierzu https://www.juristische-fachseminare.de/faq-zur-nutzung-von-zoom.html 

Sämtliche Seminarunterlagen sind in unseren attraktiven Teilnahmegebühren inbegriffen!

  • Umfangreiche Skripten (ca. 2400 Seiten),  von unseren namhaften Referenten erstellt
  • Die PDF-Unterlagen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung
  • Die Unterlagen erhalten Sie zu Beginn bzw. im Verlauf des Lehrgangs.


Notwendige Gesetzestexte beim Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht:

  • VOB, BGB, ZPO und zusätzlich das VergabeR (dtv-Ausgabe)
  • die HOAI, die HGB, EuGVVO, GVG, GKG, VOB/B und JVEG 
  • sowie das BauGB, BauNVO, VwVfG und VwGO

Tages-Zeitplan (ca. Zeiten):

 

Beginn

Ende

Unterricht

08:00

10:00

Pause

10:00

10:15

Unterricht

10:15

12:15

Mittagspause

12:15

13:00

Unterricht

13:00

15:00


20 Tage LIVE ONLINE mit 6 Unterrichtsstunden pro Tag

- insgesamt 120 Unterrichtsstunden (von der FAO vorgegeben)

 

3 Tage in PRÄSENZ Leistungskontrollen á 5 Zeitstunden pro Tag

- insgesamt 15 Zeitstunden Leistungskontrollen (von der FAO vorgegeben)