Fortbildungsseminar "Mietrecht Aktuell" in Berlin am 24. April 2020

Freitag, den 24. April 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Seminar-Kennziffer: 12020247

Tagungsort:

Scandic Berlin Kurfürstendamm****
Augsburger Str. 5
10789 Berlin
Tel:  030 212 42 0
Fax: 030 212 42 731
E-Mail: kurfuerstendamm@scandichotels.com
Web: https://www.scandichotels.de/hotelsuche/deutschland/berlin/scandic-berlin-kurfurstendamm
5 Gehminuten vom U-Bahnhof Wittenbergplatz, 400m vom KaDeWe, nächste U-Bahnhof "Augsburger Straße"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise


 

Teil 1: 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Thema: Mietrecht 2020 - Aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Betriebskostenrecht, Mietkaution, Schadensersatz, Schönheitsreparaturen, Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

Referent(en): Joachim Schneider, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

 

Insbesondere:

  • Wirksamkeit von Umlagevereinbarungen
  • Umlagefähige Kosten
  • Umlagevoraussetzungen
  • Wegfall der Verpflichtung zur Leistung von Betriebskostenvorauszahlungen und prozessuale Folgen
  • Nachforderungsausschluss, formelle Anforderungen an die Abrechnung
  • Mieterwechsel
  • Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs
  • Verwertbarkeit der Kaution durch den Vermieter bei streitigen Forderungen nach Mietende
  • Einstweilige Verfügung
  • Fiktive Schadensberechnung im Mietrecht
  • Schadensersatz bei Beschädigung der Mietsache
  • Schönheitsreparaturklauseln bei renoviert übergebenen Räumen
  • Freizeichnungsklauseln und Beschaffenheitsvereinbarungen
  • Kombination von Kündigungen bei Zahlungsverzug des Mieters
  • Kündigung bei Nichtzahlung von Betriebskosten oder sonstigen Forderungen durch den Mieter
  • Abmahnung, konkludente Tilgungsbestimmung; Umdeutung, Verschulden, Verwirkung, Minderung und Zurückbehaltungsrecht bei der Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Neues Thema: Beweisrechtliche Besonderheiten im Mietprozess, insb. bei Eigenbedarfskündigungen und Schimmelpilzbefall

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Michael Selk, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht , Fachanwalt für Strafrecht, Weiland Rechtsanwälte, Hamburg

 

Der Mietprozess weist eine Vielzahl von Besonderheiten in prozessualer Hinsicht auf. Anhand von zwei Fallgruppen werden diese beispielhaft ausführlich erörtert. Zum einen haben Eigenbedarfskündigungen erheblich zugenommen. Sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht sind hier zivilprozessuale Feinheiten zu beachten, die vor allem anlässlich einer Beweisaufnahme eine große Rolle spielen können. Dies gilt insbesondere für die Zeugenvernehmungen. Zum anderen sind Mandate, in denen es um Mängel aufgrund von Schimmelpilzbefall geht, nicht nur in materiell-rechtlicher Hinsicht schwierig – auch hier gelten im Prozessfall besondere Beweisregeln.

Gliederung:

A . Kündigung wegen Eigenbedarfs

I . Voraussetzungen des § 573 II Nr. 2 BGB

  1. Familienangehörige
  2. Benötigen
  3. Grenzen durch § 242 BGB

II . Beweisrechtliche Situation

  1. Bestreiten mit Nichtwissen
  2. „Innere“ Tatsachen des „Benötigens“, § 141 ZPO, §§ 445ff ZPO
  3. Mindeststandards der Aussagepsychologie, Realkennzeichen und Nullhypothese
    a ) Vernehmung und Vorbereitung
    b ) Vernehmungstaktik
    c ) „eigene“ Aussageperson
    d ) „gegnerische“ Aussageperson
  4. Protokollierung der Aussagen und Beweiskraft
  5. Überprüfung durch Berufungsgericht
  6. Bedeutung der §§ 279 III, 285 I ZPO gerade im Räumungsprozess
  7. Last chance: Nichtzulassungsbeschwerde und § 544 IX ZPO bei Räumungsklagen

B . Mängelrechte bei Schimmelpilzbefall

I . Voraussetzungen der §§ 535 BGB

  1. Der Mangelbegriff der §§ 535f BGB
  2. Instandsetzungsanspruch gem. § 535 I 2 BGB
  3. Minderung gem. § 536 BGB
  4. Schadensersatz gem. § 536a I BGB
  5. Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss gem. § 536a II BGB
  6. Anspruch des Vermieters gem. § 536c II 2 BGB
  7. Anspruch des Vermieters gem. § 280 BGB

II . Beweisrechtliche Situation

  1. Sphärentheorie und gerichtliche Entscheidungen
  2. Einfaches Bestreiten und qualifiziertes Bestreiten

 

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.

Menü

Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

NEU Mallorca im Mai 14./15./16. Mai 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht (nur 14. und 15. Mai 2020 möglich), Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht (nur 16. Mai 2020 möglich), Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

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