3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung, vertragliche Obliegenheiten, Versicherer- und Vermittlerhaftung,
Aktuelle Entscheidungen werden selbstverständlich ergänzt werden!
1. Wir werden anhand aktueller Rechtsprechung Dauerbrenner zur vorvertraglichen Anzeigepflicht / arglistigen Täuschung erörtern:
Sehr große praktische Bedeutung für alle Sparten - insbesondere in der Personenversicherung - habe die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner erörtern:
2. Die Leistungsfreiheit wegen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist immer wieder Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Typische Fragestellungen, die hierbei entscheidend sein können, werden wir anhand aktueller Entscheidungen erörtern.
Wir werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen. Daneben werden anhand jüngerer Entscheidungen typische Fragestellungen zur Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die regelmäßig Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen sind, wie etwa die Zurechnung des Verhaltens / Verschuldens Dritter und Anforderungen an die Verletzung der Aufklärungsobliegnheiten thematisieren:
- Wird dem VN das Maklerverhalten bei Falschangaben zugerechnet und ggf. unter welchen Voraussetzungen? Aufklärungobliegenheit nur auf Fragen des VR!? – BGH v. 13.12.2023 (Rev.-E. zu OLG Frankfurt a.M. v. 7.12.2022)
- Leistungsfreiheit wegen Falschangabe zur Alkoholisierung in der Unfallversicherung und Kenntnis: OLG Dresden v. 15.4.2024
3. Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunkmäßig mit aktuellen Entscheidungen/Themen beschäftigen.
Aktuelle Einzelheiten folgen!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung
1. Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis eine sehr große Rolle. Anhand aktueller Rechtsprechung werden wir klassische Themen, dieser z.T. sehr komplexen Materie, aus Erst- und Nachprüfung mit Ihnen besprechen
Für die anwaltliche Praxis bedeutsam, sind zahlreiche aktuelle und spannende Entscheidungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, über die wir sprechen werden! Diese betreffen sowohl Fragen der Erstprüfung als auch der wirksamen Befristung von Anerkenntnissen und ggf. deren Umdeutung sowie der Nachprüfung. U.a. folgende Entscheidungen und Fragestellungen sollen thematisiert werden:
- BGH v. 29.5.2024 und 31.12.2023: Welcher Vortrag genügt im Prozess auf Berufsunfähigkeitsleistungen? Oft weniger als von der Instanz gefordert wird! Der BGH hat hier die Instanzentscheidungen aufgehoben, die jeweils unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör relevantes Vorbringen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit übergangen haben. Spannend ist auch die „Segelanweisung“ der Entscheidung vom 31.12.2023
- OLG Hamm v. 13.9.2023: Kann sich der VR zum Berufsbild des VN ohne weiteres mit Nichtwissen erklären?
- OLG Brandenburg v. 2.11.2023: Kann die Tätigkeit in einer Transfergesellschaft die maßgebliche „zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“ sein?
- OLG Hamm v. 13.9.2023: Beweis von Berufsunfähigkeit bei „CFS“
- OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2023, OLG Dresden, v. 22.8.2023: - (Un-) Wirksamkeit eines vertraglichen Befristungsrechts des Anerkenntnisses? Vorliegen der Voraussetzungen für die Befristung eines Anerkenntnisses? Treuwidrigkeit einer Regulierungsvereinbarung? Anforderungen an wirksame Einstellungsmitteilung uno-actu
- OLG Nürnberg v. 3.7.2024: Kann ein in die Zukunft gerichtetes Anerkenntnis unzulässig rückwirkend befristet sein?
- OLG Nürnberg v. 8.4.2024 – Stammrechtsverjährung nach (fehlerhafter) „uno-actu“-Entscheidung?
- OLG Rostock v. 23.10.2023, KG v. 8.8.2023: Nachprüfung - Anpassung des früheren Einkommens? Durchschnittseinkommen aus verschiedenen Tätigkeiten maßgeblich? Teilzeittätigkeit hochzurechnen?
2. Rechtsschutzversicherung
Aktuell hat der BGH (Urteil v. 12.6.2024) die in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage geklärt, auf welchen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten abzustellen ist. Auch werden wir einen Blick auf ein weiteres aktuelles Urteil (v. 12.6.2024) zur Wirksamkeit von Klauseln zum Schiedsgutachterverfahren werfen. Auch hat der BGH in seinem Urteil v. 15.2.2023 in der „Segelanweisung“ auf praktisch bedeutsame Grundsätze verwiesen.
Die weiteren Fragen rund um den Einwand fehlender Erfolgsaussichten werden wir anhand der aktuellen Rechtsprechung (u.a.: OLG Stuttgart v. 25.1.2024 und OLG Karlsruhe v. 7.11.2023) besprechen.
Daneben werden wir uns anhand einer bedeutsamen Entscheidung des BGH (Urteil v. 16.5.2024) mit dem Regress des Rechtsschutzversicherers beim Anwalt beschäftigen und insbesondere die Grenzen der Regressmöglichkeit aufzeigen.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: Private Unfallversicherung, Sachversicherung
1. Private Unfallversicherung
I. Zulässigkeit einer Feststellungsklage
II. Versicherungsfall „Unfall“
III. Anspruch auf Invaliditätsleistung - Voraussetzungen
IV. Invaliditätsbemessung
2. Sachversicherung
Zur Sachversicherung werden wir uns insbesondere grundlegende Entscheidungen des BGH anschauen: Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!
So werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen.
Auch hat sich der BGH kürzlich (Urteil v. 17.4.2024) mit dem Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls sowie der Vortäuschung des Versicherungsfalls befasst. Geklärt hat der BGH (Urteil v. 5.7.2023) u.a. die umstrittene Frage der Wirksamkeit der sog. Schlüsselklausel. Daneben hat der BGH (Urteil v. 22.5.2024) seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage konkretisiert.
Aus der Instanz werden wir uns u.a. anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf (v. 7.5.2024) und einer Entscheidung des OLG Stuttgart (v. 13.4.2023) mit dem Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung befassen.
Leonardo Boutique Hotel
Avinguda Tomàs Blanes Tolosa 4, 07181 Palma de Mallorca
Reservierungen
+34 97 1675956
Hotel: info.boutiquemallorca@leonardo-hotels.com
Reservierungen: reservations.mallorca@leonardo-hotels.com
https://www.leonardo-hotels.com/mallorca/leonardo-boutique-hotel-mallorca-port-portals-adults-only
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen: umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Mallorca 24./25./26. April 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!