3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung / arglistige Täuschung, vertragliche Obliegenheiten, Versicherer- und Vermittlerhaftung,
Aktuelle Entscheidungen werden selbstverständlich ergänzt werden!
1. Wir werden anhand aktueller Rechtsprechung Dauerbrenner zur vorvertraglichen Anzeigepflicht / arglistigen Täuschung erörtern:
Sehr große praktische Bedeutung für alle Sparten - insbesondere in der Personenversicherung - habe die vielfältigen Fragen rund um den Rücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Wir werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ausgerichtet an der rechtlichen Systematik u.a. folgende Dauerbrenner erörtern:
2. Die Leistungsfreiheit wegen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist immer wieder Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen. Typische Fragestellungen, die hierbei entscheidend sein können, werden wir anhand aktueller Entscheidungen erörtern.
Wir werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen. Daneben werden anhand jüngerer Entscheidungen typische Fragestellungen zur Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, die regelmäßig Gegenstand versicherungsrechtlicher Auseinandersetzungen sind, wie etwa die Zurechnung des Verhaltens / Verschuldens Dritter und Anforderungen an die Verletzung der Aufklärungsobliegnheiten thematisieren:
- Wird dem VN das Maklerverhalten bei Falschangaben zugerechnet und ggf. unter welchen Voraussetzungen? Aufklärungobliegenheit nur auf Fragen des VR!? – BGH v. 13.12.2023 (Rev.-E. zu OLG Frankfurt a.M. v. 7.12.2022)
- Leistungsfreiheit wegen Falschangabe zur Alkoholisierung in der Unfallversicherung und Kenntnis: OLG Dresden v. 15.4.2024
3. Zur Versicherer- und Vermittlerhaftung werden wir uns schwerpunkmäßig mit aktuellen Entscheidungen/Themen beschäftigen.
Das OLG Nürnberg (Urteil v. 9.1.2025) hat sich vertieft mit den Voraussetzungen für eine Beratungsverzicht befasst; diese Entscheidung werden wir anhand der Rechtsprechung des BGH kritisch beleuchten.
Eine sehr interessante und lehrreiche Entscheidung stammt vom OLG Hamm (Urteil v. 26.6.2024); diese bestätigt und vertieft die „strenge“ Rechtsprechung zur Haftung des Makler bei der Umdeckung einer Krankenversicherung.
Auch hat sich der BGH (Beschluss v. 9.12.2024) u.a. zu einem typischen Fehler der Berufungsgerichte und zur möglichen Haftung bei unterbliebenem Abschluss einer Lebensversicherung geäußert.
Daneben werden wir einen Überblick über die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zum Umfang der Beratungspflichten des Versicherers geben (z.B.: OLG Saarbrücken v. 4.9.2024 und OLG Oldenburg v. 10.9.2024).5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung
1. Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hält viele Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis bereit. Damit Sie nicht hineintappen, werden wir einige typische Konstellationen anhand aktueller Entscheidungen des BGH und aus der Instanz besprechen; und zwar insbesondere:
- BGH v. 29.5.2024: Welcher Sachvortrag ist im Prozess auf Berufsunfähigkeitsleistungen erforderlich (z.B. „Stundenplan“, „typische Arbeitswoche“)?
- OLG Nürnberg v. 3.7.2024: Kann ein in die Zukunft gerichtetes Anerkenntnis unzulässig rückwirkend befristet sein?
- OLG Nürnberg v. 8.4.2024 – Stammrechtsverjährung (auch) nach (fehlerhafter) „uno-actu“-Entscheidung?
- OLG Hamm v. 16.2.2024: Anforderungen an wirksames Nachprüfungsverfahren im Prozess; setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit „spiegelbildliche“ Berufsfähigkeit voraus?
- OLG Hamm v. 19.6.2024: Kann (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) der VN im Nachprüfungsverfahren geltend machen, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit habe gar nicht vorgelegen, so dass der VR sich von seinem Anerkenntnis nicht mehr lösen könne?
2. Rechtsschutzversicherung
Aktuell hat der BGH (Urteil v. 12.6.2024) die in der obergerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage geklärt, auf welchen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten abzustellen ist. Auch werden wir einen Blick auf ein weiteres aktuelles Urteil (v. 12.6.2024) zur Wirksamkeit von Klauseln zum Schiedsgutachterverfahren werfen. Auch hat der BGH in seinem Urteil v. 15.2.2023 in der „Segelanweisung“ auf praktisch bedeutsame Grundsätze verwiesen.
Die weiteren Fragen rund um den Einwand fehlender Erfolgsaussichten werden wir anhand der aktuellen Rechtsprechung (u.a.: OLG Stuttgart v. 25.1.2024 und OLG Karlsruhe v. 7.11.2023) besprechen.
Daneben werden wir uns anhand einer bedeutsamen Entscheidung des BGH (Urteil v. 16.5.2024) mit dem Regress des Rechtsschutzversicherers beim Anwalt beschäftigen und insbesondere die Grenzen der Regressmöglichkeit aufzeigen.
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Referent(en): Dr. Sven Marlow / Udo Spuhl
Thema: Private Unfallversicherung, Sachversicherung
1. Private Unfallversicherung
Wir werden in dieser Veranstaltung für die forensische Praxis bedeutsame aktuelle Entscheidungen zu klassischen unfallversicherungsrechtlichen Problemen besprechen. Dabei wird es insbesondere um die Voraussetzungen des Versicherungsfalls „Unfall“, eines Anspruchs auf Invaliditätsleistungen (hierbei den „Klassiker“ die Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung), die Bemessung von Invalidität sowie die anspruchsmindernde Berücksichtigung von Vorschäden/Degeneration gehen. U.a. folgende Entscheidungen sollen thematisiert werden:
- Wann liegt ein bedingungsgemäßer Unfall vor? – Unfallereignis: LG Siegen v. 29.11.2023, OLG Saarbrücken v. 13.3.2024/ unfallbedingter Gesundheitsschaden: OLG Dresden v. 21.1.2025 (Ruptur der Supraspinatussehne bei degenerativen Vorschäden und erst später Bildgebung), LG Freiburg v. 22.2.2024 (Auffahrunfall: Rotatorenmanschettenruptur und Schultersteife unfallbedingt?)
- Invaliditätsleistung, insbesondere rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung (Anforderungen; Versäumen ggf. unschädlich nach § 186 S. 2 VVG, § 242 BGB): u.a. OLG Braunschweig v. 12.2.2025, OLG Celle v. 6.3.2024, OLG Saarbrücken v. 18.10.2023
- Treuwidrigkeit der Rückforderung – OLG Saarbrücken v. 13.3.2024
- „Mitwirkung“: Unter welchen Voraussetzungen sind (degenerative) Vorschäden anspruchsmindernd zu berücksichtigen? - OLG Dresden v. 21.1.2025, OLG Bamberg v. 2.7.2024
2. Sachversicherung
Zur Sachversicherung werden wir uns insbesondere grundlegende Entscheidungen des BGH anschauen: Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!
So werden über die aktuelle Entscheidung des BGH vom 25.9.2024 zur Wirksamkeit der bedeutsamen Obliegenheit zur „Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ sprechen.
Auch hat sich der BGH kürzlich (Urteil v. 17.4.2024) mit dem Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls sowie der Vortäuschung des Versicherungsfalls befasst. Geklärt hat der BGH (Urteil v. 5.7.2023) u.a. die umstrittene Frage der Wirksamkeit der sog. Schlüsselklausel. Daneben hat der BGH (Urteil v. 22.5.2024) seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage konkretisiert.
Aus der Instanz werden wir uns u.a. anhand einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf (v. 7.5.2024) und einer Entscheidung des OLG Stuttgart (v. 13.4.2023) mit dem Leistungsumfang einer Gebäudeversicherung befassen.
Leonardo Boutique Hotel
Avinguda Tomàs Blanes Tolosa 4, 07181 Palma de Mallorca
Reservierungen
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Hotel: info.boutiquemallorca@leonardo-hotels.com
Reservierungen: reservations.mallorca@leonardo-hotels.com
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08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen: umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Mallorca 24./25./26. April 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!