Mehr zum Seminar "Verkehrs- und Strafrecht" auf Mallorca vom 23. bis 25. Oktober 2025

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht
3x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 23. Oktober 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht  oder im Strafrecht

Referentin: Gracia Dahmen

5 Std.  

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis 

Wichtige Themen wie  

  • Voraussetzungen des Entzugs der Fahrerlaubnis 
  • Grenzwert für Fahrerlaubnisentziehung – wie kann die Annahme eines bedeutenden Schadens verhindert werden? 
  • Nachschulung und Therapie zur Vermeidung der Fahrerlaubnis-Entziehung 
  • Ältere Verkehrsteilnehmer: Einstellung des Verfahrens? 

werden wirklichkeitsnah erläutert und praktikable Lösungsvorschläge unterbreitet.  

Gegenstand des Seminars sind auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Unfallflucht. 

Zudem werden eine evtl. Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort bzw. Gesetzesänderungen diskutiert. 


Freitag, den 24. Oktober 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Referenten: 

Gracia Dahmen

Leif Hermann Kroll


2,5 Std.

Fragen rund um das Straßenverkehrsrecht:  

u.a. vorzeitige Aufhebung der Fahrerlaubnissperre  

Fahrverbot im Strafverfahren


2,5 Std.  

Vorschäden in der Unfallregulierung: Herkunft, Auswüchse, Kritik und Lösungsansätze bei der Vorschadenrechtsprechung 

Die Vorschadenrechtsprechung, maßgeblich von Berliner Gerichten entwickelt, führte zu dramatischen Ungerechtigkeiten. Was als Abwehrmaßnahme gegen Unfallbetrüger gedacht war, lief aus dem Ruder und brachte durch eine immer weiterentwickelte Rechtsprechung zahlreiche redliche Geschädigte um den Schadensersatz an ihren Fahrzeugen. Der BGH steuerte mit der sog. Maserati-Entscheidung gegen und hat nun noch einmal mit einer aktuellen Entscheidung im Fall eines Mandanten des Referenten nachgelegt. Das Seminar stellt die Rechtsprechung zahlreicher OLG und des BGH dar und zeigt Lösungsansätze auf. 


Samstag, den 25. Oktober 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Strafrecht

Referent: Leif Hermann Kroll


5 Std.  

Brennpunkte der verkehrsrechtlichen Verteidigung:  

Alkoholverteidigung, insb. bei Elektroscooter & Co. 

Beweisverwertungsverbote bei Vernehmungen oder "informatorischen Befragungen" 

"Workshop Beweisanträge" im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren 


Geplantes Tagungshotel Seminar Verkehrs-/Strafrecht:

Die Veranstaltung findet statt im Hotel Son Caliu

Zur Anmeldung Oktober 2025:

MALLORCA 23. bis 25. Okt. 2025 (Do., Fr., Sa.)

FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht,  Verkehrs- und Strafrecht, Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht

Unser Zeitplan:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht



Teilnahmegebühren:

€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!