3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
2 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Medizinrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Der Referent war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Häcker/Offenloch, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten und sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (erscheint 2023 in neuer Auflage).
Haftung und Deckung gehören eng zusammen. Nach dem Akzessorietätsprinzip folgt die Deckung der Haftung, d. h. der Haftpflichtversicherer muss ohne Haftung seines Versicherungsnehmers grundsätzlich auch keine Deckung gewähren. Umgekehrt kann trotz Haftung die Deckung scheitern. Sowohl für den Fachanwalt für Verkehrsrecht als auch für den Fachanwalt für Versicherungsrecht sind deshalb Kenntnisse der Schnittmengen von Haftungsrecht und Versicherungsrecht unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche und risikofreie Schadensregulierung bzw. Prozessführung. Ziel des Seminars ist es, diese Kenntnisse in vielen Bereichen anhand von Fällen, insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, zu vermitteln. Dazu gehören etwa die Unterscheidung zwischen AH-Fällen und KH-Fällen (§ 7 Abs. 1 StVG), SVT-Regresse gegen Haftpflichtversicherer, Durchbrechung des Akzessorietätsprinzips für KH-Versicherer beim neuen Familienprivileg, Verjährungsfragen, richtige prozessuale Vorgehensweise im Haftungs- und Deckungsprozess in AH-Fällen und KH-Fällen (Trennungsprinzip und Nebenintervention) usw.
Die einzelnen Inhalte werden zeitnah mitgeteilt!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Im Einzelnen:
Ersatz von Sachverständigenkosten – Licht am Ende des Tunnels?
Mietwagenkosten, insbes.
Restwertprobleme bei der Abrechnung des Wiederbeschaffungsaufwands
Nutzungsausfallentschädigung
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
Aktuelle Probleme der fiktiven Schadensabrechnung
Probleme der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG
Probleme der Umsatzsteuer bei der Schadensabrechnung
Probleme der Schadensabrechnung bei Personenverschiedenheit von Eigentümer und Halter
Haftungsfragen im Zusammenhang mit Elektro(kleinst)fahrzeugen
Aktuelle prozessrechtliche Probleme
Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht oder im Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Verkehrsrecht oder im Medizinrecht oder im Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof (VI. Senat) a.D., Karlsruhe
Im Einzelnen (folgt):
FERGUS Styl Hotel in Palmanova
Paseo del Mar, 14 - 07181 Palmanova - Calvià - Mallorca
Tel +34 971 690 611 · Fax +34 971 692 388
MALLORCA 19. bis 21. Okt. 2023 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!