3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Insolvenzrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Insolvenzrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht
Referent(en): Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe und Honorarprofessor an der Universität Mannheim
Der Referent ist Richter am BGH in Karlsruhe und gehört dem insbesondere für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenat an. Er ist Mitherausgeber der NZI und Mitglied des Herausgeberbeirats der ZInsO.
Das Seminar erläutert die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum „Gesellschaftsinsolvenzrecht“, das rechtlich ineinander verwobene Fragestellungen im Spannungsfeld des Gesellschafts- und Insolvenzrechts betrifft. Da beim Bundesgerichtshof unterscheidliche Zuständigkeiten für beide Rechtsgebiete bestehen, der II. Zivilsenat betreut das Gesellschaftsrecht, der IX. Zivilsenat das Insolvenzrecht, werden die rechtlichen Zusammenhänge zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vielfach nicht hinreichend berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich um äußerlich getrennte Materien, die inhaltlich zusammengehören. Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH stets zu untersuchen, ob im Blick auf eine nicht ordnungsgemäße Kapitalaufbringung oder unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung Ansprüche gegen die Gesellschafter bestehen. Ferner können Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer gegeben sein. Diese Rechtsfragen sind zuvörderst gesellschaftsrechtlicher Natur und vom II. Zivilsenat zu entscheiden, können aber ohne insolvenzrechtliche Kenntnisse, soweit etwa die Tatbestandsmerkmale der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung betroffen sind, nicht sachgerecht beantwortet werden. Die Verfolgung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und insbesondere die Behandlung von Gesellschafterdarlehen fällt in die Zuständigkeit des Insolvenzrechtssenats. Vor diesem Hintergrund dient das Seminar dem Ziel, die formal rechtlich getrennten Materien des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechtsrechts in ihren gemeinsamen Schnittpunkten zusammenzuführen und den Teilnehmern anhand der aktuellen Rechtsprechung beider Senate das insoweit erforderliche Verbundwissen zu vermitteln. Während in der Vergangenheit der Übergang von dem Altrecht zu dem durch das MoMiG geprägten neuen Recht im Vordergrund stand, ist das Seminar nunmehr auf die neuere und neueste Rechtsprechung konzentriert.
Im Einzelnen:
aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts
aus dem Bereich des Insolvenzrechts
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Insolvenzrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Insolvenzrecht oder im Handels- und Gesellschaftsrecht
Referent(en): Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen, Dresden und u.a. Mitautor "Heckschen/Heidinger: GmbH in der Gestaltungspraxis"
Aus dem Inhalt:
A. Insolvenzantragspflicht nach dem COVID-19-Gesetz
B. Gesellschaftsrecht und Insolvenz
I. Satzungsgestaltung mit Rücksicht auf die Krise
II. Die Gesellschaft in der Insolvenz
C. Unternehmenskauf in der Insolvenz
I. Unternehmenserwerb noch vor Insolvenzantrag – Vor- und Nachteile
II. Vorteile beim Unternehmenserwerb nach Insolvenzeröffnung?
D. Aktuelle gesetzgeberische Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene
I. Mauracher Entwurf zum Personengesellschaftsrecht
II. Europäische Entwicklungen
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, nachmittags und / oder abends mit anderen Teilnehmern an einem Rahmenprogramm teilzunehmen!
The St. Regis Mardavall Mallorca Resort *****
Carretera Palma-Andratx 19, Costa d'en Blanes
Telefon: +34 971 606 130
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€ 590,- umsatzsteuerfrei (15 Zeitstunden)
€ 450,- umsatzsteuerfrei (10 Zeitstunden)
€ 290,- umsatzsteuerfrei (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch zusätzlich als PDF)
Coronabedingt müssen wir dies einschränken:
- Empfang am Vorabend
- attraktives Rahmenprogramm für Sie und Ihre Begleitperson(en)
- 100% Durchführungsgarantie
Mallorca 22. bis 24. Okt. 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht