Mehr zum Seminar "Erbrecht" auf Mallorca vom 24. bis 26. April 2025

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 24. April 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Baurecht

Referent(en): Dr. Rißmann

Thema wird noch bekannt gegeben


Freitag, den 25. April 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Baurecht

Referent(en): Dr. Plottek

Seminar Testaments- und Vertragsgestaltung in Zeiten von ChatGPT & Co.

Das Seminar wird sich mit dem Thema Testaments- und Vertragsgestaltung befassen, beginnend von einer Übersicht der Arten letztwilliger Verfügungen, Wirksamkeitshindernisse für letztwillige Verfügungen, Gliederung und optimaler Aufbau von letztwilligen Verfügungen, bis hin zu Formulierungsbeispielen gängiger Testamentsgestaltungen. Im zweiten Teil des Seminars wird sich der Referent mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aus dem Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Praxis ergeben befassen. Er wird dabei an Beispielen den aktuellen Stand von LegalTech und KI bei der Testamentsgestaltung vorführen. Vorkenntnisse zum Thema LegalTech und KI sind nicht notwendig. Es wird Grundlagen wissen gelehrt. Das Seminar bietet daher einen geeigneten Einstieg in die Grundlagen einer optimalen Testamentsgestaltung sowohl für Rechtsanwälte als auch Notare.


Samstag, den 26. April 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Baurecht

Referent(en): Dr. Herzog

Seminar Erbenhaftung:

Wenn Erben erben und befürchten, dass (zu) viele Nachlassschulden da sind, geraten nicht nur sie, sondern auch deren Rechtsberater oft in hektisches Treiben. Doch welche Schritte sind wirklich unmittelbar zu veranlassen? Ist die Ausschlagung wirklich der einzige oder zumindest beste Ausweg? Muss oder sollte man wirklich zugleich und unmittelbar einen Nachlassinsolvenzantrag stellen, um einer Haftung wegen Insolvenzverschleppung zu entgehen, und für welche Nachlassverbindlichkeiten ist eine Haftungsbeschränkung auf den Nachlass überhaupt möglich? Der Vortrag wirbt für ein geordnetes Vorgehen getreu dem Motto „In der Ruhe liegt die Kraft“ und zeigt Schritt für Schritt die zu veranlassenden Dinge auf.

Denn trotz Universalsukzession: Das Gesetz billigt dem Erben zu, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken und sein privates Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger des Erblassers zu sichern. Eine Thematik, die für die „Generation Erben“ in Zeiten einer älter werdenden Gesellschaft, die ihr Vermögen für die Pflege im Alter aufzehrt, immer wichtiger wird und auch in der Rechtsprechung einen unerwarteten Boom erfährt.

Gleichwohl: Die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten des Erben auf den Nachlass sind selbst für Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht schwer zur durchschauen. Das rechtliche Instrumentarium gilt als (zu) kompliziert und begegnet dem Vorwurf, an den Bedürfnissen der Praxis vorbei zu gehen. Die dabei zu beachtenden prozessualen Besonderheiten sind gefürchtet als Klagewelle, die „einen Menschen zugrunde richten kann“. Allzu oft wird vorschnell zu einer Ausschlagung geraten. Nicht nur das ist haftungsträchtig. Nicht umsonst liegen den meisten Urteilen Fälle zur Rechtsanwalts- und nicht unmittelbar zur Erbenhaftung zugrunde.

Der Vortrag nimmt die Perspektive des den Erben beratenden Rechtsanwaltes ein, zeigt Schritt für Schritt die richtigen Weichenstellungen auf und beleuchtet eingängig und mit vielen Praxistipps die verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten, die sich logisch in ein Gesamtsystem einbetten. Der Vortrag ist damit ein Wegweiser durch den „Dschungel der Haftungsbeschränkungsinstrumentarien“ für den beratenden Rechtsanwalt.

 

Folgende Schwerpunkte werden ausführlich und praxisorientiert behandelt:

  • Vor- und Nachteile der Ausschlagung der Erbschaft - §§ 1942 ff. BGB
  • Was sind eigentlich Nachlassverbindlichkeiten?
  • Die Haftungssituation vor und nach Annahme der Erbschaft
  • Inventar und Aufgebot – Sinn und Rechtsfolgen 
  • Wann Nachlassverwaltung und wann Nachlassinsolvenz?
  • Dürftigkeits- und Überschwerungseinrede, §§ 1990 ff. BGB
  • Außergerichtliche Inanspruchnahme des Erben
  • Die Schaffung eines Vorbehaltstitels als A und O
  • Abwehr der Vollstreckung in das Eigenvermögen
  • Besonderheiten bei Miterben 



Tagungshotel Seminar Erbrecht:

SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
www.soncaliu.com

Das neu renovierte Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, mit grossem SPA-Bereich.
Näheres unter https://www.soncaliu.com !

Das Hotel verfügt auch über Appartments mit Seeblick! Bei Bedarf danach fragen!

Unser Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

 

Teilnahmegebühren:

€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen: umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Zur Anmeldung Mallorca April 2025:

Mallorca 24./25./26. April 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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