3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Nach einer sich schon vor der Pandemie abkühlenden wirtschaftlichen Situation führt die Corona-Lage und der mittlerweile zweite Lockdown in immer mehr Branchen zu ernsthaften wirtschaftlichen Verwerfungen. Jahrelang war in einer robusten Wirtschaft mit sich zuspitzendem Fachkräftemangel die betriebsbedingte Kündigung die Ausnahme. Hatte der massive Einsatz von Kurzarbeit im vergangenen Jahr zunächst noch dazu beigetragen, betriebsbedingte Kündigungen großflächig zu vermeiden, ist in 2021 dagegen mit stark steigenden Zahlen zu rechnen.
Bei vermindertem Jobangebot am Arbeitsmarkt und schwindender Bereitschaft zur Zahlung akzeptabler Abfindungen werden viele Verfahren dabei durchgefochten werden müssen. Hierzu sind neben den essenziellen Grundlagen zahlreiche Fein- und Besonderheiten der betriebsbedingten Kündigung, der Kurzarbeit sowie der Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen zu berücksichtigen.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Der Personaleinsatz jenseits des Stammpersonals birgt seit Jahren nicht bloß politischen Zündstoff. Mit seiner Entscheidung zum Einsatz von Crowdworkern hat das BAG klargestellt, dass nicht die vertragliche Gestaltung allein darüber entscheidet, ob der Arbeitnehmerstatus gegeben ist, sondern gerade auch der Einsatz von automatisierten Apps einer Weisung gleichkommt. Auch hat sich jüngst der Gesetzgeber durch die Vorgänge beim Fleischverarbeiter Tönnies zu weiteren Einschränkungen des Fremdpersonaleinsatzes, dort im Rahmen von Leiharbeit und Werkverträgen, veranlasst gesehen.
Die aktuellen Entwicklungen geben dazu Anlass, rund 2 ½ Jahre nach der Reform der Arbeitnehmerüberlassung eine Bestandsaufnahme des Fremdpersonaleinsatzes insgesamt zu wagen. Was geht noch, was birgt welche Risiken, wie sind die Folgen für die Beteiligten? Hierneben zeichnen sich – auch als Ausweichbewegung – neue Beschäftigungsformen wie das genannte Crowdworking ab, die neben der Frage etwaiger Scheinselbständigkeit eine Vielzahl weiterer arbeitsrechtlicher Probleme nach sich ziehen. Der Markttrend einer sich zunehmend digitalisierenden Arbeitswelt schafft hier neu zu bewertende Modelle.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Die Arbeitsgerichtsbarkeit schreitet voran: nach Schleswig-Holstein hat nun auch Bremen zum 01.01.2021 die Pflicht zur ausschließlich elektronischen Einreichung von Dokumenten nach § 46c ArbGG vorgezogen. Ab dem 01.01.2022 gilt die elektronische Einreichungspflicht dann bundesweit für alle Gerichtsbarkeiten. Wie die Erfahrungen hier und auch in jüngsten BAG-Entscheidungen zeigen, bestehen neben erheblichen technischen Schwierigkeiten auf Seiten der Anwaltschaft auch große rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Datenformaten, Signaturberechtigungen, Wiedereinsetzung, Korrekturverfahren und der aktiven Nutzung des beA. Hinzu kommt, dass Entscheidungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit teilweise zu gegenteiligen Rechtauffassungen kommen.
Da das arbeitsgerichtliche Verfahren in seinem Schwerpunkt, den Kündigungsschutzsachen, wie kaum ein anderer Bereich an einer Klagerhebungsfrist hängt, kommt der korrekten Einreichung eine herausragende Bedeutung zu. Zahlreiche Haftungsverfahren zeigen bereits jetzt, dass ganz erhebliche Wissenslücken im Umgang mit der elektronischen Einreichung bestehen. Auch der Umstand, dass Gerichte mit den technischen und rechtlichen Gegebenheiten Neuland betreten, birgt hierbei außergewöhnliches Konfliktpotenzial.
Das Seminar vermittelt insoweit Universalwissen über den Tellerrand arbeitsrechtlicher Mandate hinaus und bereitet Sie optimal auf die ab 2022 bundesweit einheitlich geltende elektronische Einreichungspflicht vor. Neben aktueller erster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden verschiedenste Aspekte der elektronischen Einreichungspflicht und Abhilfemöglichkeiten bei Fehlern erörtert. Sie erhalten hierneben Checklisten, um für Verfahren und Fehlerbeseitigung optimal aufgestellt zu sein.
Im Einzelnen:
Hotel H10 Punta Negra****
C/ Punta Negra, 12
E-07181-Costa d'en Blanes
Tel.: 0034 971 68 07 62
Fax: 0034 971 68 39 19
EMail: h10.puntanegra@h10hotels.com
WEB: https://www.h10hotels.com/es/hoteles-mallorca/h10-punta-negra
Hotelanlage an imposanter Felszunge bei Portal Nous, in ruhiger Lage direkt am Meer gelegen.
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, nachmittags und / oder abends mit anderen Teilnehmern an einem Rahmenprogramm teilzunehmen! Dies steht allerdings noch unter dem Vorbehalt von Corona-Restriktionen!
€ 690,- umsatzsteuerfrei (15 Zeitstunden)
€ 540,- umsatzsteuerfrei (10 Zeitstunden)
€ 320,- umsatzsteuerfrei (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend
- attraktives Rahmenprogramm für Sie und Ihre Begleitperson(en)
Mallorca 9./10./11. September 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!